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Archiv: Leipziger und Potsdamer PlatzEingriffs- und Ausgleichsregelung
Der am 1. Mai 1993 gemeinsam mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz in Kraft getretene § 8 a des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) trat während der Planungen als zu beachtende Rechtsnorm hinzu. Er ordnet die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung mit dem Instrument der Ausgleichsmaßnahme neu und musste im Bebauungsplan-Planverfahren zum Potsdamer/Leipziger Platz abschließend behandelt werden. Dies brachte neue Anforderungen an die Planer mit sich.
So wurde 1993 eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom Büro für Kommunal- und Regionalplanung Aachen erstellt, die alle durch das Vorhaben entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt ermittelte. Im Dezember 1993 wurde von der Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung ein Eingriffsgutachten zur Bewertung der Eingriffe und ihrer Kompensation im B-Planverfahren vorgelegt. Da bis zu diesem Zeitpunkt in Berlin kein einheitliches Bewertungsverfahren entwickelt war, wurde die Hessische Liste als Bewertungsmethodik verwendet. Man ermittelte getrennt nach den verschiedenen Schutzgütern Boden/Wasser, Flora/Fauna, Klima/Luft und Landschaftsbild für jedes Projektgebiet einzeln die eingriffsbedingten Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. So konnte jedem einzelnen Investor der seinem Vorhaben entsprechende Umfang einer Ausgleichsmaßnahme zugeordnet werden. Am schwerwiegendsten wurden die durch die geplante Bebauung hervorgerufenen Eingriffe in das Schutzgut Klima eingeschätzt. Mit den rechtlichen Regelungen der Pflichten zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft befasste sich ein juristisches Gutachten. Die Autoren Prof. Dr. Gerd Schmidt-Eichstaedt und Dr. Arno Bunzel interpretierten die Regelung zur Ausgleichsmaßnahme neu. Wenn die bisherige Praxis darin bestand, dass diese Maßnahmen innerhalb des in den Naturhaushalt eingreifenden Bebauungsplanes zu integrieren waren, so prüften die Gutachter die rechtliche Möglichkeit, die Ausgleichsmaßnahme in Form eines Stadtteilparks außerhalb der Bebauungspläne für den Potsdamer Platz auf dem Gelände des ehemaligen Potsdamer/Anhalter Güterbahnhofs durchzuführen. Südlich vom Plangebiet könnte so mit den geplanten Grünzügen vom Potsdamer Platz eine Frischluftschneise vom Gleisdreieck zum Tiergarten gesichert werden. Als Voraussetzung für die Festsetzung der Projektbebauungspläne bzw. die Erteilung von Baugenehmigungen wurde jeweils der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den Vorhabenträgern empfohlen, der somit auch die Ausgleichsmaßnahmen sichert. Gegenwärtig sind ca. 93 % der geplanten Massnahmen, das entspricht ca. 22,5 Mio. Euro, durch städtebauliche Verträge gesichert. |