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Archiv: GendarmenmarktVerkehr - Mehr Platz am Platz![]() Schnitt Charlottenstraße Das orthogonale Straßenraster der Friedrichstadt wird als Rahmen für den Gendarmenmarkt weitgehend unverändert übernommen und die bestehenden Straßenverbindungen bleiben erhalten. Die kürzlich sanierte Markgrafenstraße sowie die Französische Straße und die Mohrenstraße sollen baulich nicht verändert werden. Die Französische Straße wird zukünftig für den motorisierten Individualverkehr (MIV) eine höhere Bedeutung erhalten. Zur Sicherung des Radverkehrs sollen in diesem Straßenzug durchgehend Schutzstreifen auf der Fahrbahn angeordnet werden. Für die Charlottenstraße wird eine bauliche Veränderung vorgeschlagen. Die Fahrbahnbreite soll auf 9 m verringert werden, wodurch sich unter Beibehaltung der Gehwege auf der Westseite die Breite des platzseitigen Gehwegs deutlich verbreitert. Damit wird für den Fußgängerlängsverkehr westlich des Konzerthauses ein ausreichend breiter Seitenraum geschaffen. Die betrieblichen Regelungen für den fließenden motorisierten Individualverkehr werden zunächst beibehalten. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Markgrafenstraße wurde an der Kreuzung mit der Französischen Straße eine Lichtsignalanlage errichtet. Diese sichert die Fahrbahnquerungen für den Fußgängerverkehr und erleichtert die Zugänglichkeit für die nordöstliche Platzecke. Der ruhende Verkehr an den Platzrändern und in der Charlottenstraße soll neu geordnet werden, insbesondere das dauerhafte Parken an den Platzrändern wird umlaufend aufgehoben. Die entfallenden Stellplätze im motorisierten Individualverkehr können durch das Stellplatzangebot in den angrenzenden Straßen sowie in den umliegenden Tiefgaragen kompensiert werden. Der nördliche Platzrand im Zuge der Französischen Straße soll Reisebussen für das Bringen und Abholen von Touristen vorbehalten bleiben. In der Charlottenstraße wird wegen der Einschränkung der Fahrbahnbreite das Halten von Kraftfahrzeugen nur noch einseitig möglich sein und dem Lieferverkehr vorbehalten bleiben. Diese Funktion ist wechselseitig, insbesondere auch zur verbesserten Andienung des Konzerthauses vorgesehen. Der Taxistand, der zurzeit im nördlichen Abschnitt der Charlottenstraße auf der Platzseite besteht, soll auf die gegenüber liegende Fahrbahnseite verlegt werden. Das Befahren des Platzes mit Kraftfahrzeugen soll weiter eingeschränkt werden. Die zurzeit in der Charlottenstraße baulich ausgebildeten Zufahrten sollen zukünftig entfallen und nur noch als Bordsteinabsenkungen im umlaufenden Gehweg erkennbar sein. |