Verkehr auf der Markgrafenstraße; Foto: T. Rehwaldt
Der Gendarmenmarkt wird maßgeblich durch das historisch überlieferte, orthogonale Straßenraster der Friedrichstadt geprägt. Der Platz wird von der Charlottenstraße im Westen, der Markgrafenstraße im Osten, der Französischen Straße im Norden und der Mohrenstraße im Süden gerahmt. Eine Besonderheit des Straßennetzes besteht darin, dass die Tauben- und Jägerstraße, die außerhalb des Platzes Bestandteil des regelmäßigen Straßennetzes sind, vom Gendarmenmarkt unterbrochen werden. Auf der Westseite des Platzes sind in Verlängerung dieser beiden Straßen zwei Zufahrten baulich ausgebildet, die das Befahren des Platzes mit Fahrzeugen in Sonderfällen, zum Beispiel bei Großveranstaltungen ermöglichen. Das rasterförmige Straßennetz gewährleistet ein hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich der Routenwahl im Fahrzeugverkehr, was sich bei Störungen oder Havarien positiv auswirkt und zu einer weitgehend gleichmäßigen Verteilung des Verkehrsaufkommens führt.
Bei temporären Veranstaltungen herrscht stets ein intensiver Verkehr am Gendarmenmarkt, wie zum Beispiel beim Auf- und Abbau des Weihnachtsmarktes. Zusätzlich entstehen teilweise Beeinträchtigungen durch Anlieferungen der Gastronomiebereiche direkt auf der Platzfläche. Während die Charlottenstraße hauptsächlich für die Andienung des Gendarmenmarktes genutzt wird, dient die Markgrafenstraße eher der touristischen Erschließung.
Die den Gendarmenmarkt im Westen, im Süden und im Osten umgebenden Straßen haben hinsichtlich des Fahrzeugverkehrs ähnliche Bedeutung. Die Französische Straße ist im Vergleich als höherrangig einzustufen. Die Nutzung der den Platz umgebenden Straßen ist verkehrsrechtlich nur hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eingeschränkt. Der Gendarmenmarkt liegt in einer Tempo 30-Zone. An den Einmündungen und Kreuzungen gilt die Vorfahrtregelung "Rechts vor Links". Nur die Französische Straße liegt außerhalb dieser Zone und ist entsprechend ihrer übergeordneten Erschließungsfunktion gegenüber den einmündenden Straßen vorfahrtberechtigt.
An der Kreuzung Französische Straße/Charlottenstraße besteht eine Lichtsignalanlage, die für den Fußgängerverkehr die Fahrbahnquerungen über alle Zufahrten sichert. Weitere bauliche Anlagen oder betriebliche Regelungen zur Sicherung und Erleichterung von Fahrbahnquerungen über die den Platz umgebenden Straßen sind nicht vorhanden. Fußgänger gelangen meist nur mühsam auf den Platz. Sie müssen sich den Weg zwischen am Fahrbahnrand parkenden, in zweiter Spur haltenden Fahrzeugen und dem fließenden Verkehr zum Platz bahnen. Treppenstufen am Platzrand behindern die barrierefreie Zugänglichkeit des Platzes zusätzlich.
Im Fußgängerlängsverkehr wird die nutzbare Breite der gebäudeseitigen Gehwege sowohl in der Markgrafenstraße als auch in der Charlottenstraße durch raumgreifende Sondernutzungen, Pflanzkübel und andere Straßenausstattung wie zum Beispiel Masten und Parkscheinautomaten teilweise stark eingeschränkt. Der platzseitige Gehweg ist insbesondere im nördlichen Abschnitt der Charlottenstraße und westlich des Konzerthauses so schmal ausgebildet, dass Begegnungen von entgegenkommenden Fußgängern oder das nebeneinander Gehen nicht möglich sind.
In den umgebenden Straßen bestehen keine Anlagen für den Radverkehr, sie sind innerhalb der Tempo 30-Zone entbehrlich. Auf der Platzfläche wird das Radfahren "geduldet", obwohl es verkehrsrechtlich nicht zulässig ist. Radfahrer überqueren den Gendarmenmarkt vor allem in West/Ost-Richtung im Zuge der Tauben- und der Jägerstraße sowie diagonal von Südwesten nach Nordosten. Die Diagonale von Nordwesten nach Südosten ist wegen der Treppenstufen der Platzränder und wegen der Bepflanzung nur eingeschränkt nutzbar.
Die Fahrbahnränder der den Platz umgebenden Straßen werden fast durchgängig auf beiden Seiten von parkenden Fahrzeugen belegt. Häufig wird in zweiter Reihe geparkt, da für den Lieferverkehr oder für Reisebusse keine ausreichenden Stellplatzangebote frei gehalten werden. Die parkenden Fahrzeuge verstellen die Zugänge zum Platz und beeinträchtigen wichtige Sichtbeziehungen. Das für die Verkehrssicherheit wichtige Prinzip "Sehen und gesehen werden" wird durch die parkenden Fahrzeuge insbesondere für den Fußgängerverkehr stark eingeschränkt. Gleichzeitig sind jedoch die zahlreich vorhandenen Parkhäuser und Tiefgaragen der Umgebung nicht ausgelastet.
An allen Rändern des Platzes besteht ein hoher Stellplatzbedarf für Fahrräder, der durch die vorhandenen Stellplatzanlagen nicht gedeckt werden kann. Die Folge sind zahlreiche "wild" abgestellte Fahrräder, die zu optischen Beeinträchtigungen führen und teilweise Gefahrpotenziale darstellen.
Die hohe Frequenz von Reisebussen, die Besucher zum Gendarmenmarkt bringen und wieder abholen, führt insbesondere in der Markgrafenstraße zu Konflikten durch optische Störungen an der Schauseite des Platzes und erschwert die Zugänglichkeit. Der öffentliche Straßenraum wird häufig für die Dauer eines Besuches am Gendarmenmarkt zum Parkplatz für Busse und der Blick auf den Platz ist damit vollkommen verstellt.
Im nördlichen Abschnitt der Charlottenstraße wurden Taxistände am platzseitigen Fahrbahnrand eingerichtet. Der ohnehin sehr schmale Gehweg wird in diesem Bereich beim Öffnen von Fahrzeugtüren für das Einsteigen der Fahrgäste in Anspruch genommen und damit zusätzlich eingeschränkt.
Reisebusse in der Markgrafenstraße
Schmale Wege am Schauspielhaus;
Foto: H. Staadt
Parkplätze entlang der Charlottenstraße;
Foto: H. Staadt
Verstellte Zugänge an der Taubenstraße;
Foto: T. Rehwaldt
"wild" abgestelltes Fahrrad am Baumgitter
Fahrradabstellplätze mit Anlehnbügel