16.03.2021
„Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung für den engeren Kernbereich der City West“
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Die City West verfügt über die urbanen Qualitäten einer europäischen Metropole. Hier kristallisiert sich, was Berlin attraktiv macht: Beste Infrastruktur, lebendige Wohnviertel sowie Konsum und Amüsement auf internationalem Niveau. Die City West ist als einer der beiden großen Zentrumsbereiche der Stadt ein wesentlicher Imagefaktor für die überregionale Attraktivität und Bedeutung der Metropole Berlin. Die Potenziale der City West als Einkaufsstandort, als Ort touristischen Interesses, als Standort für Bildung, Kultur, Wissenschaft und Büronutzungen sowie als herausgehobener Wohnstandort sollen weiter gestärkt werden. Die vorhandene, historisch geprägte, typische Struktur der Nutzungsmischung und -vielfalt muss erhalten und verbessert werden.
Am 25. August 2009 hat der Berliner Senat Leitlinien für die City West beschlossen. Sie stecken – zusammen mit dem ebenfalls verabschiedeten Masterplan für den Campus der Universitäten – den Rahmen für die weitere Entwicklung eines der wichtigsten Zentren einer an Zentren reichen Stadt. Die acht Leitlinien definieren, welche Grundsätze es bei städtebaulichen und architektonischen Projekten in diesem Gebiet von gesamtstädtischer Bedeutung zu beachten gilt. Als "sonstige städtebauliche Planung" im Sinne des Baugesetzbuchs müssen sie in der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt werden. Auch das Planwerk Innenstadt wurde im Bereich der City West nach diesen Vorgaben fortgeschrieben.
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