Bundesministerium des Inneren Alt-Moabit 140Projektbeschreibung
Zuständigkeit
Das Bundesinnenministerium ist Innenministerium des Bundes und bestimmt damit maßgeblich die Innenpolitik. Seine Zuständigkeit erstreckt sich unter anderem auf:
die innere Sicherheit, insbesondere die Kriminalitätsbekämpfung
den Grenzschutz
den Zivilschutz
den administrativen Schutz der Verfassung (insbesondere den Schutz vor Extremismus, Terrorismus, Sabotage, Spionage und Sekten)
das Pass-, Ausweis- und Meldewesen
den Öffentlichen Dienst
die Organisation der öffentlichen Verwaltung, insbesondere den Bürokratieabbau
die Verwaltungsmodernisierung
die Statistik
die Informationstechnik und -sicherheit
die Angelegenheiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften
die Angelegenheiten betreffend Zuwanderung, Integration und nationaler Minderheiten (insbesondere Ausländer, Flüchtlinge, Asylsuchende, Vertriebene und Spätaussiedler)
die politische Bildung
den Sport Der Bundesinnenminister ist Teil der Gesetzgebung der Europäischen Union im Rahmen des Ministerrates für Justiz und Inneres.
Des Weiteren ist es gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz zuständig für das allgemeine Verwaltungs-, Verfassungs-, Staats-, Europa- und Völkerrecht. Es wirkt beim Zustandekommen von Gesetzentwürfen in diesen Bereichen mit oder erstellt sie selbst und überprüft alle Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und auf ihre Verwaltungsförmigkeit (Widerspruchsrecht der Verfassungsressorts).
Das Beschaffungsamt des BMI ist für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Dienstleistungen für alle Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums zuständig. Es kauft unter anderem Kraftfahrzeuge ein und unterhält eine eigene Kfz-Zulassungsstelle, die ein eigenes Dienstsiegel führt. (WIKIPEDIA)
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