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Archiv: Hauptstadt Berlin - Dokumentation der Arbeitsphasen5. Verlagerung von Betrieben, Umsetzen von Bewohnern
Wenn die städtebaulichen Entwicklungsziele es erforderlich machen, können Wirtschaftsbetriebe und Bewohner verlagert bzw. umgesetzt werden. Dem Anspruch des Berliner Senats, die Hauptstadtwerdung sozialverträglich zu gestalten, ist es zu verdanken, dass die Verlagerung von Bewohnern und Betrieben eine Randerscheinung in dieser größten Entwicklungsmaßnahme Europas geblieben ist. Doch auch der behutsame Umgang mit der Stadt und seinen Bewohnern konnte nicht verhindern, dass in einigen Fällen die Umsetzung erfolgen musste.
Beispiel Wohnblock LuisenstraßeDas Gelände zwischen Spree und Luisenstraße, Luisenblock-West genannt, lag überwiegend brach. Einzige Ausnahme: ein Wohnblock in Plattenbauweise mit 160 Wohnungen. Da dieser mit den Zielsetzungen der Unterbringung des Parlaments an diesem Ort nicht vereinbar war, musste er im Vorgriff auf die angestrebte bauliche Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses abgebrochen werden. Um den Bewohnern angemessenen Ersatzwohnraum anbieten zu können, wurde im Laufe des Verfahrens eigens eine Wohnungsbörse eingerichtet. Eigentümer des Wohnblocks war der Bund. Er beauftragte die Mieterberatungsgesellschaft SPAS, mit jedem Wohnungsmieter einen individuell abgestimmten Sozialplan zu erstellen, um negative Folgen der Umsetzung auszuschließen oder gering zu halten. Letztlich wurde mit sämtlichen Mietparteien ein Einvernehmen erzielt - auf Räumungsverfahren konnte verzichtet werden. Der Wohnblock in der Luisenstraße ist das einzige Beispiel für eine entwicklungsbedingte Umsetzung von Mietern geblieben.Beispiel Autohaus LooseIm Familienbetrieb Loose wurden zu DDR-Zeiten Wartburgs, Trabbis oder Skodas repariert bzw. Gebrauchtwagen verkauft. Nach der Wende stieg das Autohaus über einen Kooperationsvertrag mit Renault ins boomende Autogeschäft ein. Der kleine Familienbetrieb wuchs zu einem marktorientierten Unternehmen heran, nicht zuletzt wegen seiner günstigen Lage an der Luisenstraße in der Nähe zur Charité. Dann begannen die Planungen der Entwicklungsmaßnahme, in denen das Gelände für Parlamentszwecke "überplant" und langfristig seine Nutzungsänderung festgeschrieben wurde. Schwerwiegende Folgen hatten die Baufeldfreimachung in unmittelbarer Nachbarschaft des Autohauses und der Neubau der Marschallbrücke, der den Verkehr auf der Luisenstraße einschränkte und zeitweilig sogar aussetzte. Dadurch war für den Betrieb eine existenzbedrohende Lage ohne Perspektive entstanden. Eine Betriebsverlagerung war unumgänglich. In enger Abstimmung mit den damaligen Senatsverwaltungen für Wirtschaft und Betriebe (Ausschuss für Räumungsbetroffene) und für Bauen, Wohnen und Verkehr hat die DSK einen differenzierten, mit Sachverständigengutachten abgesicherten Sozialplan entwickelt. Er sah einen Interessenausgleich vor und sollte die Weiterexistenz des Betriebes an anderem Ort ermöglichen - die DSK half intensiv bei der Standortsuche. Zugleich war mit der Eigentümerin des Grundstückes, dem Bundeseisenbahnvermögen, eine Mietvertragsaufhebung ausgehandelt worden. Zu einem Neuanfang kam es trotz der materiellen Absicherung aus Sozialplanmitteln nicht mehr - Familie Loose hat alters- und krankheitsbedingt aufgegeben. |