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Archiv: Hauptstadt Berlin - Dokumentation der Arbeitsphasen4. Rückbau von Gebäuden
Die Baufeldfreimachung kann auch den Abriss vorhandener Bausubstanz beinhalten. Abriss und Rückbau von Gebäuden sind einschneidende städtebauliche Maßnahmen und erzeugen in der Öffentlichkeit neben Beifallsbekundungen auch Proteste. Mit dem Gebäude vergeht ein Stück Geschichte, ein Orientierungspunkt im Stadtbild, ein Symbol. Die Entwicklungsmaßnahme machte Abriss- und Rückbaumaßnahmen dort notwendig, wo Altbauten eine erforderliche Neubebauung verhindert hätten oder andere städtebauliche Ziele verwirklicht werden sollten. Die einzelnen Beispiele zeigen, welche Zwecke mit den Abrissen verfolgt wurden:
Beispiel Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDRAm 6. Februar 1995 beschloss der Gemeinsame Ausschuss von Bund und Berlin den Rückbau des ehemaligen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR aufgrund des zu hohen Instandsetzungsbedarfs. Die städtebauliche Zielsetzung lautete, die Abschottung der Innenstadt durch den 11-geschossigen Gebäuderiegel rückgängig zu machen. Der Rückbau begann Mitte des Jahres 1995 und konnte bereits Ende des Jahres im Wesentlichen abgeschlossen werden. Der Abtransport des Bauschutts erfolgte überwiegend über den Spreekanal. Die im Gebäude vorhandenen Aktenbestände wurden dem Bund zur Auswertung und Archivierung übergeben, das Mobiliar übernahmen soziale Einrichtungen. Die Rückbaumethode - das schrittweise Abtragen der Bausubstanz - ist aufgrund der bauhistorischen Bedeutung der benachbarten Friedrichswerderschen Kirche spezifiziert worden: Das Gebäude wurde schwingungsarm Etage für Etage bei konsequenter Trennung der Baustoffe zurückgebaut - einschließlich der Tiefgarage. Bis April 1996 erfolgten die Wiederverfüllung der Baugrube sowie die Freiflächengestaltung. In Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt sind dabei Fundamentreste der ehemaligen Bauakademie ausgegraben und dokumentiert worden. |