Archiv: Hauptstadt Berlin - Dokumentation der Arbeitsphasen
Die Entwicklungsziele für die Hauptstadt
Damit war der Weg zur städtebaulichen Realisierung des Umzugs politisch geebnet. Als wichtigste Ziele, an denen sich die Planungen von nun an orientieren sollten, wurden genannt:
- Berlin soll eine weltoffene, der Zukunft zugewandte Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland werden, die bei der gebotenen Rücksicht auf historische Bezüge fähig bleibt, sich wandelnden Aufgaben zu stellen,
- in Berlin-Mitte sollen sich ausländische Missionen niederlassen können - auch Verbände und Medien,
- die in Berlin-Mitte ansässigen kulturellen und geisteswissenschaftlichen Einrichtungen sind mit ihrer stadträumlichen Umgebung zu erhalten und zu pflegen. Als Ort von Politik, Wissenschaft und Kultur soll Berlin-Mitte ein neues Ambiente gewinnen,
- neben der Flächensicherung für die Bundesregierung auf den vorhandenen Standorten soll Berlin-Mitte auch ein sozial ausgewogener Wohnstandort bleiben.
Das Land Berlin hatte im "Räumlichen Strukturkonzept" vom Februar 1992, das als Grundlage für die Flächennutzungsplanung diente, sechs Entwicklungsziele bestimmt:
- Parlament und Regierung werden neben den wichtigen Einrichtungen von Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft in der Mitte Berlins gleichwertig eingeordnet. Die Hauptstadtfunktionen sollen unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen der Bundeseinrichtungen in die Stadtstruktur integriert und so wenig wie möglich von der Bürgerstadt abgeschottet werden; monofunktionale Bereiche sollen vermieden werden.
- Die wichtigsten Einrichtungen werden auf räumliche Schwerpunkte verteilt:
- Das Parlamentsviertel (mit ergänzenden Funktionen) ist im Bereich des Spreebogens, um den Reichstag und am nördlichen Spreeufer in attraktiver Lage am Rande der historischen Innenstadt vorgesehen.
- Ministerien finden Platz beiderseits der Otto-Grotewohl-Straße (Wilhelmstraße) mit einem Schwerpunkt südlich der Leipziger Straße. Regierungsfunktionen können auch in der historischen Innenstadt am Marx-Engels-Platz, insbesondere an dessen Südseite, Platz finden. Dabei ist zu beachten, dass das Rathaus als politisches Zentrum der Stadt Berlin ein Umfeld braucht, das dieser Funktion gerecht wird.
- Diplomatische Vertretungen und Landesvertretungen sind im Bereich des Tiergartenrandes vorgesehen.
- Dem öffentlichen Personennahverkehr wird mit dem Beschluss zur Modernisierung und Ertüchtigung der Stadtbahnstrecke auch für den Schienenfernverkehr sowie zum Bau einer leistungsfähigen Nord-Süd-Trasse ein erhöhter Stellenwert beigemessen.
- Grünflächen sind zu erhalten, wiederherzustellen und zu vernetzen.
- Mit der Verlagerung von Regierungs- und Parlamentsfunktionen soll an die historischen Strukturen angeknüpft und das durch Vielfalt geprägte Erscheinungsbild wiederhergestellt werden. In keinem Teilgebiet der Innenstadt soll es tote Zonen geben. Einseitige Nutzungen entsprechen weder den historischen Strukturen noch den zukünftigen Chancen der Entwicklung einer lebendigen Mitte.
- Die Entwicklung der Hauptstadt darf nicht zu Lasten der im Gebiet Wohnenden gehen. Die Wohnorte sollen stabilisiert und durch Wohnungsneubau im Innenstadtbereich ergänzt werden.
Die Zielbeschreibungen erlaubten eine Festlegung des Entwicklungsbereiches und seine Unterteilung. Beide Vertragspartner, der Bund und das Land Berlin, stimmten darin überein, dass dort die Verfassungsorgane des Bundes, ausländische Missionen sowie parlaments- und regierungsnahe Einrichtungen untergebracht werden. Mit der förmlichen Festlegung der " Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin - Parlaments- und Regierungsviertel" am 17. Juni 1993 regelte das Land Berlin das Verfahren, nach dem die Planungen und der Aufbau der hauptstädtischen Infrastruktur erfolgen sollten. Ihre Finanzierung konnte im Mai 1994 in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land gesichert werden.
Weitere Verträge und Folgevereinbarungen regelten die Hauptstadtfinanzierung in Bereichen, die nicht die Entwicklungsmaßnahme betrafen: so den Bau dreier Verkehrsprojekte (U- und S-Bahn sowie den Straßentunnel unter dem Tiergarten), die Kulturförderung und Sonderbelastungen, die dem Land durch seine Aufgaben "im Bereich gesamtstaatlich veranlasster Repräsentation" entstehen. Hierunter fallen insbesondere die Anforderungen für die Sicherheit z.B. hochrangiger Persönlichkeiten und Staatsgäste, die das Land Berlin für die Bundeshauptstadt erbringt.
Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel"
Entwicklungsverordnung vom 17. Juni 1993,
Karte mit Stand vom 20.06.1995
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