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Archiv: Hauptstadt Berlin - Dokumentation der ArbeitsphasenNeuanfang und bauliches Erbe
In Berlin waren die für den Regierungsumzug benötigten Gebäude bereits zum Teil vorhanden. Sie waren zwar renovierungsbedürftig, doch keineswegs abbruchreif. Mit den vorbereitenden Untersuchungen für die "Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt" legte die damalige Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen 1992 frühzeitig ein Plädoyer für die Nutzung des geeigneten Gebäudebestandes vor.
Kompliziert war die Frage nach dem Umgang mit den historisch belasteten Gebäuden. Die Auseinandersetzung um Erhalt oder Abriss dieser baulichen Erbmasse wurde heftig geführt. Die zentralen Fragen lauteten: Wie viel Neuanfang braucht die "Berliner Republik"? Viele Bundespolitiker betonten die Notwendigkeit, frei von historischen Altlasten ein Zeichen des Aufbruchs in eine neue Zeit zu geben. Die Repräsentationsarchitektur der Gewaltherrschaft sei demokratischer Institutionen unwürdig. Insbesondere die Nutzung des ehemaligen Reichsluftfahrtministeriums an der Wilhelmstraße galt als problematisch. Die Absicht der Bundesregierung, einige der wichtigsten Bauten abzureißen, darunter der ehemalige Sitz des Staatsrates der DDR, hatte Ende 1992 einen Sturm der Entrüstung ausgelöst - insbesondere in der Fachpresse. Eine bau- und stadthistorische Expertise der Senatsverwaltung unterstrich den Wert der ehemaligen Staatsrats-, Reichsbank- und Treuhandgebäude sowie des Reichsluftfahrtministeriums und widerlegte die Unwirtschaftlichkeit dieser Gebäude. Mit der Zeit setzte sich eine differenzierte Haltung durch, sich den geschichtlichen Fragen zu stellen, ohne auf eine Nutzung zu verzichten. Einige prominente Gebäude aus dem Erbe der DDR verblieben dennoch auf dem Abrissplan: der Palast der Republik und das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der DDR. Gleichwohl konnte das erste, noch überwiegend neubauorientierte Standortkonzept des Gemeinsamen Ausschusses von Bund und Berlin vom 23. März 1993 zugunsten einer stärkeren Berücksichtigung bestehen der Bebauung ersetzt werden. Der Erhalt eines Teils der Altbauten erforderte Grundstücksneuordnungen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte inzwischen die Umzugskosten auf umgerechnet 10 Mrd. Euro begrenzt. Der Ausschuss forderte nun ausdrücklich eine stärkere Nutzung bestehender Gebäude. Ein neues Standortkonzept wurde im Juni 1994 vorgelegt. Darin wurden die Neubaukosten für das Finanz- und Justizministerium sowie für das Auswärtige Amt um die Hälfte gestrichen. Auch die vom Bund bislang geforderten Nutzflächen wurden um fast 30 Prozent auf 278.000 m² für die Bauten der Bundesregierung reduziert. Damit hat sich der Gedanke des "Einrichtens im Bestand" durchgesetzt. |