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Archiv: Hauptstadt Berlin - Dokumentation der ArbeitsphasenWas bedeutet Bürgerbeteiligung?
Das Baugesetzbuch schreibt bei Entwicklungsmaßnahmen die Beteiligung von Eigentümern, Pächtern, Mietern und sonstigen Betroffenen ausdrücklich vor. Das Gesetz besagt, dass für eine möglichst umfangreiche und weitgehende Mitwirkung der Betroffenen Sorge getragen werden soll. Im Entwicklungsbereich Hauptstadt liegt die Zuständigkeit für die Bürgerbeteiligung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Die Beteiligung der Betroffenen ist darüber hinaus erprobter Bestandteil der Berliner Planungskultur. Sie sieht die Bildung von Betroffenen- bzw. Stadtteilvertretungen vor. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und vertreten deren Interessen im Planungsprozess. Die Mitarbeit in einer Stadtteilvertretung ist ehrenamtlich, doch erstattet die Senatsverwaltung in begrenztem Umfang Mietkosten für die einzurichtenden Büroräume, deren Erstausstattung und laufende Kosten für Sach- und Arbeitsmittel. Im Herbst 1993 nahmen die Stadtteilvertretungen Wilhelmstraße, Spreebogen und Spreeinsel mit insgesamt 44 Mitgliedern ihre Arbeit auf. Die Stadtteilvertretungen und der gewählte Entwicklungsbeirat waren im Planungsprozess für das Parlaments- und Regierungsviertel lange Zeit eine wichtige "Schnittstelle" zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft. Der Entwicklungsbeirat bestand aus einzelnen Sprechern der Stadtteilvertretungen, die sich regelmäßig mit Verantwortlichen der Verwaltung trafen, um aktuelle Planungsprobleme zu erörtern. Als Sprachrohr der ansässigen Wohnbevölkerung sammelten und transportierten die Stadtteilvertretungen kontinuierlich die anstehenden Probleme von der Bürgerschaft zur Verwaltung und zur Politik - und umgekehrt. Die oft berechtigten Anliegen der Betroffenen wurden auf allen politischen Ebenen und mit der planenden Verwaltung erörtert, auch wenn nicht immer die Bewohnerinteressen mit den Hauptstadtplanungen in Einklang gebracht werden konnten. Über die Stadtteilvertretungen ist es den engagierten Bürgern gelungen, eine hohe Aufmerksamkeit für die Sorgen der Bewohnerschaft bei Presse, Politik und Verwaltung zu erreichen. Aufgrund der weitgehenden Fertigstellung großer Bereiche des Parlaments- und Regierungsviertels kam es nur noch vereinzelt zu bürgerschaftlichen Aktionen; die Stadtteilvertretungen stellten ihre Arbeit im Jahr 2005 dann endgültig ein. Die Erörterungen und Diskussionen mit den Verwaltungen werden jetzt punktuell und situationsbezogen geführt. Die Hauptstadtentwicklung sollte nicht zu Lasten derer gehen, die in dem Gebiet um das Regierungsviertel wohnen. Diesem wichtigen Ziel der Entwicklungsmaßnahme konnte weitgehend entsprochen werden. Nur musste ein Wohnblock an der Luisenstraße entgegen den ersten Beschlüssen des Deutschen Bundestages am Ende doch weichen. Ein Teil der Mieterinnen und Mieter wurden zwischenzeitlich "umgesetzt", ein anderer Teil konnte mit "bezahlbarem" Wohnraum im Parlamentsviertel versorgt werden. Auch an anderen Stellen des Regierungsviertels wurden Wohnungen umgenutzt, doch wird der Wohnanteil im Entwicklungsbereich durch die Neubauten auf dem Friedrichswerder und an der Wilhelmstraße annähernd stabil bleiben. |