Archiv: Hauptstadt Berlin - Dokumentation der Arbeitsphasen
Der Entwicklungsbereich wird ausgewiesen
Berlin hatte sich frühzeitig auf den Umzug der Parlamentarier eingestellt. Bereits am 15. Oktober 1991 beschloss der Senat, eine vorbereitende Untersuchung durchzuführen, in der geprüft werden sollte, welche Gebiete als städtebaulicher Entwicklungsbereich ausgewiesen werden müssen. Diese Voruntersuchungen zur "Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin - Parlaments und Regierungsviertel" umfassten eine gründliche Analyse der historischen Entwicklung des Stadtbildes und der Stadtteilstruktur. Untersucht wurden ferner die bestehenden Eigentumsverhältnisse sowie die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Strukturen. Daraus wurden die erforderlichen Maß nahmen abgeleitet und die voraussichtlichen Kosten ermittelt. Dabei mussten die planungsrechtlichen Bedingungen sowie die zum Teil unter schiedlichen Ziele der Akteure berücksichtigt werden. Das waren nicht nur der Bund und das Land Berlin, sondern darüber hinaus auch die Stadtbezirke, die unmittelbar Betroffenen im Untersuchungsgebiet sowie wichtige Institutionen, Medien und Verbände.
Als Ergebnis der Untersuchung konnte der Entwicklungsbereich ausgewiesen werden.
Er umfasste zwei Teilgebiete:
- den Bereich E1 mit dem Spreebogen als Kerngebiet, dem Moabiter Werder, dem Humboldthafen, den Büroblöcken beiderseits der Clara-Zetkin-Straße (Luisenstraße) und der Otto-Grotewohl-Straße (Wilhelmstraße) und
- den Bereich E2 mit der Spreeinsel, dem Friedrichswerder und einem Teil der Wohnbereiche entlang der Leipziger Straße.
Beide Bereiche umfassen zusammen etwa 260 Hektar Stadtfläche. Während der Bereich E1 durch Brachflächen und ungenutzte Grundstücke geprägt war, lagen im Bereich E2 große Gebäudekomplexe, die den neuen Nutzungen entsprechend angepasst werden mussten. In beiden Entwicklungsbereichen lagen Wohngebäude, so genannte "Wohninseln". Sie sollten in ihrer Substanz nicht verändert, aber dennoch den künftigen städtebaulichen Verhältnissen gerecht werden. Die Wohninseln wurden als drei "Anpassungsgebiete" ausgewiesen. Hier galt es, den bezahlbaren Wohnraum der Bürger gegenüber anderen Nutzungen zu schützen. Das Wohnumfeld sollte im Rahmen und mit Mitteln der Entwicklungsmaßnahme verbessert werden. Damit wurde dem Grundsatz, dass die Ansiedlung von Hauptstadteinrichtungen auch dem Wohl der Bevölkerung dienen müsse, unmittelbar Rechnung getragen.
2006
Entwicklungsbereich E1 + E2
Das neue Parlaments- und Regierungsviertel wird in die historische Stadt integriert.
2006 - Entwicklungsbereich E1
2006 - Entwicklungsbereich E2
Fotos: Falcon Crest GmbH, DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft
|