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Archiv: Hauptstadt Berlin - Dokumentation der ArbeitsphasenDie gemeinsame Arbeit von Bund und Land
Eine Hauptstadt zieht um – ein in Europa einmaliger Vorgang. Um eine solche Mammutaufgabe zu bewältigen, bedarf es eines Höchstmaßes an Abstimmung und zeitlicher Präzision. Bund und Land haben sich sehr schnell eine funktionierende Arbeits und Organisationsstruktur gegeben: Die Bundesregierung setzte den Arbeitsstab Berlin/Bonn ein. Der Deutsche Bundestag benannte die Konzept, die Föderalismus, die Personal sowie die Bau und Raumkommission. Berlin richtete 1992 das Hauptstadtbüro in der Senatskanzlei und das Hauptstadtreferat in der Senatsverwaltung für Bau und Wohnungswesen ein. Darüber hinaus bereitete der Berliner Senat alle wichtigen Entscheidungen im Senatsausschuss Berlin 2000 vor.
Der am 25. August 1992 abgeschlossene Hauptstadtvertrag regelte die Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und dem Land Berlin. Er installierte auch den Gemeinsamen Ausschuss von Bund und Land, der sich im Oktober des gleichen Jahres konstituierte. Obwohl kein parlamentarisch legitimiertes Gremium, war der Gemeinsame Ausschuss anfänglich ein Instrument zur Konfliktlösung. So bestimmte er den Umgang mit dem Palast der Republik im März 1993, im Juli die Lösung für den Ost-West-Verkehr und beschloss im Februar 1995 den Erhalt des ehemaligen Staatsratsgebäudes, das unter Gerhard Schröder von 1999 bis 2001 als provisorisches Kanzleramt diente. Später verlor der Gemeinsame Ausschuss an Bedeutung, weil die grundsätzlichen Fragen geklärt waren. Die Zustimmung zur Finanzierungsplanung der Entwicklungsmaßnahme erfolgte in den letzten Jahren zwischen den Ausschussmitgliedern im Umlaufverfahren. |