Wirksame Änderung: Landsberger Allee /Friedenstraße (02/16)
Die Änderung dient der Aktivierung innerstädtischer,
gut erschlossener Potenzialflächen
für den Wohnungsbau durch
die Nachnutzung bzw. die Umnutzung
und Verdichtung bestehender
Baustrukturen
sowie freier Grundstücksflächen.
Darüber hinaus sind die übergeordneten
Freiraumverbindungen unter Berücksichtigung
unterschiedlicher Nutzungsanforderungen
zu sichern und zu
stärken.
Hinweis:
Seit Änderung des BauGB durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU (BGBl. I Nr. 25 vom 12.05.2017, S. 1057) und dem Inkrafttreten am 13.05.2017 wird nach § 6a Abs. 2 BauGB neben der Begründung auch eine zusammenfassende Erklärung im Internet bereit gestellt. Dies gilt für alle wirksamen Änderungen, die im Standardverfahren durchgeführt und nach dem 13.05.2017 wirksam wurden.
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