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Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2006 (Vz)Tabellen zu den ergänzenden Merkmalen![]() 4. Ergänzende Daten zur Mobilität, selektiven Wanderungen und zur demografischen Struktur (Einwohner und Wanderungen)
Tabellen nach räumlichen Ebenen 5. Ergänzende Daten zur demografischen Struktur ("Ausländer nach ausgewählten Merkmalen")
Tabellen nach räumlichen Ebenen 6. Ergänzende Daten zur Arbeitslosigkeit und zur Beschäftigung
7. Ergänzende Daten zum Sozialhilfebezug
(2) Kinder unter 18 Jahren mit ausländischen Eltern: Umfasst Ausländer unter 18 Jahren und Personen unter 18 Jahren mit Optionsregelung. Optionsregelung entsprechend der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts seit 2000: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip oder durch Einbürgerung erhalten hat, muss mit Beginn der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23.Lebensjahrs erklären, ob er die deutsche oder die andere Staatsangehörigkeit behalten will (sog.Optionspflicht). Damit kann dieser Indikator aber nicht als Indikator für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Migrationshintergrund gewertet werden,da dazu u.a.auch die eingebürgerten Personen, die Spätaussiedler etc. zu zählen sind, deren Daten aber nach wie vor kleinräumig nicht verfügbar sind. (3) Einwohner aus arabischen Staaten: Umfasst melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung aus den Ländern Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate, sowie Einwohner mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (fast ausschließlich Palästinenser). (4) Einwohner aus den GUS-Staaten: Umfasst melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung aus den GUS-Staaten: Armenien, Aserbaidshan, Georgien, Kasachstan, Kirgisien, Moldawien, Russ.Förderation, Tadschikistan, Ukraine, Usbekistan, Weissrussland, ehem.Sowjetunion. (5) Einwohner aus dem ehemaligen Jugoslawien und dessen Nachfolgestaaten: Umfasst melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung aus dem ehem. Jugoslawien und Nachfolgestaaten: Serbien und Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, ohne Slowenien (EU neu). (6) Einwohner aus den EU-Staaten: Umfasst melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung aus den EU-Staaten: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien. (7) Einwohner aus den neuen EU-Beitrittsländern: Umfasst melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung aus den neuen EU-Staaten seit dem 01.05.2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Allgemeine Anmerkungen: Bei den Daten zum Sozialhilfebezug wurden alle Ergebnisfelder kleiner 3 aus datenschutzrechtlichen Gründen nach der Berechnung auf 0 gesetzt. Durch Rundungsabweichungen kann es zu unterschiedlichen Berliner Durchschnittswerten in den verschiedenen räumlichen Ebenen (Verkehrszelle, Statistisches Gebiet, Bezirk) eines Indikators bzw. Merkmals kommen. In räumlichen Einheiten (VKZ,SG) mit weniger als 100 Einwohner werden keine Ergebnisse dargestellt (o.A. - ohne Angabe). |