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Bebauungsplanverfahren der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und WohnenArchiv: Bebauungsplan 9-15a (erneute Auslegung)Hinweis:Archivierte Version - Beteiligung ist nicht mehr möglich!Die hier vorliegenden Daten entsprechen dem Stand des Verfahrens während der erneuten öffentlichen Auslegung vom 07.03.2022 bis einschließlich 22.03.2022. Das Bebauungsplanverfahren befindet sich im Entscheidungsprozess. mehr ![]() Schrägluftbild des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 9-15a Quelle: WISTA.Plan GmbH / Manuel Frauendorf Fotografie, 2020 Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BaugesetzbuchBebauungsplan 9-15a im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil JohannisthalWas wird ausgelegt?Für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Berlin-Johannisthal/ Adlershof zwischen Segelfliegerdamm, Groß-Berliner Damm und dem Landschaftspark Johannisthal im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal (Geltungsbereich vgl. Planausschnitt) legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen den Entwurf des Bebauungsplans 9-15a nach der vom 04.05.2021 bis einschließlich 04.06.2021 erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich aus.Was beinhaltet der Plan?Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers, bestehend aus allgemeinen Wohngebieten mit rd. 1.800 Wohneinheiten, Gewerbegebieten sowie einer Gemeinbedarfsfläche u. a. für eine Kindertagesstätte geschaffen werden. Ebenfalls soll die Erschließung durch öffentliche und private Verkehrsflächen sowie die Versorgung mit Grünflächen und einem Spielplatz planungsrechtlich gesichert werden.Der überarbeitete Planentwurf liegt mit Begründung, Umweltbericht, diversen Fachgutachten sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich aus. Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 25. Februar 2022, insbesondere hinsichtlich der Arten vorliegender umweltbezogener Informationen. Wie kann man sich beteiligen?Vom 07.03.2022 bis einschließlich 22.03.2022 liegt der Bebauungsplan 9-15a sowie die dazugehörige Begründung erneut öffentlich aus. Sie können eine Stellungnahme abgeben, die mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen wird. Die erneuten Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB auf die geänderten oder ergänzten Teile der Planung zu beschränken. Die Abwägung der bereits vorgebrachten Belange können Sie der beigefügten Begründung entnehmen. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Frist einzuhalten. Sonst kann Ihre Stellungnahme unberücksichtigt bleiben.Wo wird der Bebauungsplan ausgelegt?Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen,Dienstgebäude Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, Raum 0105, (Erdgeschoss), Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 sind zu beachten. Bitte informieren Sie sich bei der Terminvereinbarung über die aktuell geltenden Regeln. Sie können die Unterlagen auch hier im Internet einsehen und sich hier online äußern. Wann wird der Plan ausgelegt?Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf die Zeitspanne vom 07.03.2022 bis einschließlich 22.03.2022,Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, verkürzt. Für eine Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen ist aufgrund der Maßnahmen zum Infektionsschutz eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon unter: 030/90139-4210 oder 030/90139-4828 beziehungsweise per E-Mail unter: 9-15a@senstadt.berlin.de erforderlich. Die Beantwortung von Fragen erfolgt ausschließlich telefonisch (030/90139-4210 oder 030/6392-3914) oder per E-Mail an 9-15a@senstadt.berlin.de. Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der "Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens", die mit ausliegt.MaterialienSchutzgut MenschSchutzgut Tiere und PflanzenUmweltbezogene StellungnahmenWeitere Downloads:![]() Online-BeteiligungDatenschutzerklärung mehr Was geschieht mit Ihren Anregungen? mehr ![]()
Luftbild, Geltungsbereich Bebauungsplan 9-15a
Quelle: Geoportal Berlin / Bearbeitung WISTA.Plan GmbH ![]()
Planausschnitt, Geltungsbereich Bebauungsplan 9-15a
Quelle: Geoportal Berlin / Bearbeitung WISTA.Plan GmbH Kontakt
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Abteilung II – Städtebau und Projekte II W – Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt Sybil Flemes E-Mail: 9-15a@senstadt.berlin.de Telefon: (030) 90139-4210 |