Bebauungsplanverfahren der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Archiv: Bebauungsplan 1-98 (Checkpoint Charlie) - Verlängerte Auslegung
Hinweis:
Archivierte Version - Beteiligung ist nicht mehr möglich!
Die hier vorliegenden Daten entsprechen dem Stand des Verfahrens während der Öffentlichen Auslegung vom 01. Juli bis einschließlich 21. August 2019. Das Bebauungsplanverfahren befindet sich im Entscheidungsprozess. mehr
 Luftbild Checkpoint Charlie, Foto: Falcon Crest Air GmbH / SenSW/DSK
Was wird ausgelegt?
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen legt den Bebauungsplanentwurf 1-98, für die Flurstücke 80 und 84 beiderseits der Friedrichstraße zwischen Schützen- und Zimmerstraße einschließlich des Grundstücks Mauerstraße 93 sowie einen Abschnitt der Friedrichstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Geltungsbereich vgl. Planausschnitt) aus.
Was beinhaltet der Plan?
Wesentliches Ziel des Bebauungsplans 1-98 ist die planungsrechtliche Sicherung eines Bildungs- und Erinnerungsorts zur Geschichte des ehemaligen Grenzübergangs, einer öffentlich nutzbaren Freifläche als urbaner Platz sowie einer der zentralen Lage des Orts entsprechenden gemischten Nutzung einschließlich eines hohen Wohnanteils.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Auswirkungen auf die Vogel- und Fledermausfauna, Auswirkungen auf Ruhe- und Lebensstätten geschützter Tierarten durch die zukünftige Bebauung
- Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild: Auswirkungen auf das Landschaftsbild bei Durchführung der durch die Planung ermöglichten Bebauung
- Schutzgut Klima und Luft: Auswirkungen auf das Mikroklima aufgrund der relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO2) und Beurteilung der lufthygienischen Belastungssituation und der zu erwartenden Luftqualität im Plangebiet und im Umfeld der Planung
- Schutzgut Mensch: Auswirkungen aufgrund der Lärmsituation durch das Verkehrsaufkommen sowie das Gewerbe, Auswirkungen aufgrund der durch die Planung ermöglichten geringeren Tiefen der Abstandsflächen, Ermittlung und Bewertung der Besonnungs- , Belichtungs- und Belüftungssituation aufgrund der Neubebauung, Auswirkungen der durch die Planung entstehenden thermischen Belastung auf das Plangebiet
- Schutzgut Boden: Auswirkungen auf den Untergrund und den Zustand des Bodens durch eine zukünftige Bebauung unter Berücksichtigung bestehender Schadstoffbelastungen, Ausführungsempfehlungen für eine sichere Bebauung des Geländes
- Schutzgut Fläche: Mögliche Bodenversieglung bei Durchführung der durch die Planung ermöglichten Bebauung
- Schutzgut Wasser: Möglichkeiten zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser, Auswirkungen auf den Wasserhaushalt (Grundwasser)
- Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Baudenkmale Mauerstraße 93; Friedrichstraße 206; Zimmerstraße 11, 90; Denkmalensembles Mauerstraße 86-93, Grenzübergangsstelle Friedrichsstraße/Zimmerstraße, Checkpoint Charlie; Wohn- und Geschäftshäuser zwischen der Mauerstraße 12, 75-88, 93 + Leipziger Straße 16 & 112 + Zimmerstraße 88 & 90; Wohn- und Geschäftshäuser zwischen der Schützenstraße 5-6 A + Charlottenstraße + Zimmerstraße; Vorhandene Reste und Spuren der ehemaligen Maueranlagen
- Eingriff in Natur und Landschaft: Es liegt kein Eingriff in Natur und Landschaft vor, der einen Ausgleich erfordert
Wie kann man sich beteiligen?
Vom 01. Juli bis einschließlich 21. August 2019 können Sie Ihre Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 1-98 abgeben, die mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen wird. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Frist einzuhalten. Sonst kann Ihre Stellungnahme unberücksichtigt bleiben.
Rechtliche Hinweise
- Ortsübliche Bekanntmachung (Amtsblatt Nr. 29 vom 12.07.2019, S. 4287) (pdf, 211 KB)
- Geltungsbereich: Geltungsbereich vgl. Planausschnitt
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- Art der Beteiligung: Öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
- Bezeichnung des Plans: Bebauungsplan 1-98
-
Datum der Auslegung: 01.07.2019 bis einschließlich 21.08.2019
- Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der "Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens", die bereitgehalten wird.
Materialien
- Baugrund
- Biotoptypen und Artenschutz
- Entwässerung
- Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- Grundstückverzeichnis
- Kurzdokumentation Partizipation
- Mauerspuren
- Schallschutz
- Verkehr
- Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
Hier können Sie sich beteiligen
Ort
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Dienstgebäude Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
5. Obergschoss, Raum 554
Frist
1. Juli bis einschließlich 21. August 2019
Öffnungszeiten Auslegungsort
Montag bis Freitag: 09:00 – 17:00 Uhr
Telefon Ansprechpartner/in:
+49 (030) 90139-4491
Postalische Adresse für Ihre Beteiligung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung II A
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
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Was geschieht mit Ihren Anregungen?
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Planausschnitt Geltungsbereich Bebauungsplan 1-98
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abt. II A - Städtebau und Projekte
Kontakt:
Sonja Engelbrecht (Projektleitung)
Werner Schlömer (Gruppenleitung)
E-Mail: 1-98@senstadt.berlin.de
Telefon: +49 (030) 90139-4491
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