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INSPIRE und EFRE
Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie im Land Berlin
Was ist das Ziel der EU-INSPIRE-Richtlinie?
Die INSPIRE-Richtlinie definiert die Regeln für die Schaffung der europäischen Geodateninfrastruktur INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe).
Ziel ist es, den Austausch, die gemeinsame Nutzung, die Zugänglichkeit und die Verwendung von Geodaten sowie die entsprechenden Dienstleistungen zu ermöglichen. Mit INSPIRE soll eine Koordinierung zwischen Nutzern und Anbietern der Informationen insbesondere von Behörden gewährleistet werden, damit Informationen und Kenntnisse aus verschiedenen Sektoren kombiniert werden können. Die Mitgliedsstaaten sind angehalten, nationale Geodateninfrastrukturen aufzubauen und zu betreiben, über die ein fest definierter Katalog von Geodaten und Geodiensten flächendeckend bereitgestellt wird. In Deutschland erfolgt dies über die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE).
Die INSPIRE-Richtlinie der EU trat am 15. Mai 2007 in Kraft ( www.europa.eu/legislation_summaries/environment/general_provisions/l28195_de.htm ) und wurde von den Mitgliedstaaten, in Deutschland auch von den Bundesländern, in nationales Recht umgesetzt. Das entsprechende Gesetz für das Land Berlin
( Geodatenzugangsgesetz Berlin GeoZG Bln ) ist im Dezember 2009 in Kraft getreten.
Die INSPIRE-Richtlinie und die nationalen Gesetze geben den rechtlichen Rahmen für den Aufbau von Geodateninfrastrukturen vor. Fachliche und technische Einzelheiten sind mit Durchführungsbestimmungen der EU geregelt, die für die Mitgliedstaaten direkt verbindlich sind. In der Praxis fordert INSPIRE eine einheitliche Beschreibung der Geodaten und deren Bereitstellung über das Internet, mit sogenannten Webdiensten für die Suche, die Visualisierung und den Download.
Weitere Informationen zu INSPIRE finden Sie unter:
www.geoportal.de/DE/GDI-DE/INSPIRE/inspire.html?lang=de
Dokumente und Handlungsempfehlungen der GDI-DE finden Sie unter:
www.geoportal.de/DE/GDI-DE/Media-Center/Dokumente/dokumente.html?lang=de
Welche Daten sind von der INSPIRE-Richtlinie betroffen?
INSPIRE findet Anwendung auf Geodaten, die bei Behörden oder in ihrem Namen aufbewahrt werden. Geodaten sind Daten mit einem direkten oder indirekten Bezug zu einem bestimmten Standort oder einem geografischen Gebiet.
INSPIRE findet Anwendung auf Geodaten, die bei Behörden oder in ihrem Namen aufbewahrt werden. Geodaten sind Daten mit einem direkten oder indirekten Bezug zu einem bestimmten Standort oder einem geografischen Gebiet.
Die INSPIRE-Richtlinie definiert 34 Themenbereiche, die in 3 Anhängen zur Richtlinie aufgeführt sind (siehe unten). Daten dieser Themenbereiche sind betroffen, wenn sie in elektronischer Form vorliegen. Die Erhebung selbst bzw. Erfassung von Daten ist nicht vorgeschrieben.
Anhänge I-III der INSPIRE-Richtlinie
Anhang I
- Koordinatensysteme
- Geographische Gittersysteme
- Geographische Bezeichnungen
- Verwaltungseinheiten
- Adressen
- Flurstücke, Grundstücke
- Verkehrsnetze
- Gewässernetz
- Schutzgebiete
Anhang II
- Höhe
- Bodenbedeckung
- Orthofotografie
- Geologie
Anhang III
- Stat. Einheiten
- Gebäude
- Boden
- Bodennutzung
- Gesundheit und Sicherheit
- Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste
- Umweltüberwachung
- Produktions- und Industrieanlagen
- Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen
- Verteilung der Bevölkerung – Demographie
- Bewirtschaftungsgebiete/ Schutzgebiete/ geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
- Gebiete mit naturbedingten Risiken
- Atmosphärische Bedingungen
- Meteorlogisch-geografische Kennwerte
- Ozeanisch-geografische Kennwerte
- Meeresregionen
- Biogeografische Regionen
- Lebensräume und Biotope
- Verteilung der Arten
- Energiequellen
- Mineralische Bodenschätze
Liegen mehrere identische Kopien eines Datensatzes bei verschiedenen Behörden vor, betrifft die Richtlinie die Referenzversion, von der Kopien abgeleitet wurden. Außerdem ist die Sammlung neuer Geodaten nicht vorgeschrieben.
Wer ist von der INSPIRE-Richtlinie bzw. vom GeoZGBln betroffen?
Betroffen sind grundsätzlich alle Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen (insbesondere auch nicht rechtsfähige Anstalten und Eigenbetriebe), die Geodaten führen.
Welche Dienste müssen für INSPIRE bereitgestellt werden?
INSPIRE schreibt die Bereitstellung folgender Dienste vor:
Suchdienste, zum Auffinden von Daten,
Darstellungsdienste, zur Visualisierung der Daten,
Downloaddienste, zum Herunterladen der Daten.
Die betroffenen Geodatensätze und –dienste sind mit standardisierten Metadaten zu beschreiben und auffindbar zu machen. Der Zugang zu den Geodaten erfolgt in Form von Online-Diensten. Die Dienste entsprechen i.d.R. den international anerkannten OGC (Open GeospatialConsortium)-Standards bzw. ISO-Normen und unterliegen darüber hinaus weiteren Festlegungen. Damit die Dienste INSPIRE-konform sind, müssen sie auch Anforderungen an Performance, Kapazität und Verfügbarkeit erfüllen. Über die Geodienste erfolgt eine Vernetzung zur Geodateninfrastruktur Deutschlands (GDI-DE) und zur europäischen Geodateninfrastruktur INSPIRE.
In Berlin ist der Suchdienst zentral durch das Geoportal Berlin realisiert. Gleiches gilt bislang auch für Darstellungs- und Downloaddienste. Sie werden über das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereitgestellte Geoportal in Absprache mit den geodatenhaltenden Stellen realisiert. Alle im Geoportal Berlin verfügbaren Datenbestände haben INSPIRE-konforme Metadaten. Ebenso entsprechen die auf den Daten realisierten Dienste den INSPIRE-Anforderungen.
Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie?
Für die Umsetzung gibt die INSPIRE-Richtlinie einen konkreten Zeitplan vor.
Den Zeitplan finden Sie unter folgendem Link:
www.geoportal.de/DE/GDI-DE/INSPIRE/Zeitplan/zeitplan.html?lang=de
Begonnen hat die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie mit der Bereitstellung von Metadaten, als beschreibende Informationen zu den Daten, und zwar zunächst für die in den Anhängen I und II der Richtlinie genannten Themen. Seit dem 3. Dezember 2013 sind auch die Metadaten zu den Themen des Anhangs III bereitzustellen.
Seit dem Jahr 2011 ist die Bereitstellung der Geodaten über Online-Dienste in verschiedenen Ausbaustufen gefordert. Zeitlich unterschiedlich in Abhängigkeit von den jeweiligen Themenbereichen müssen die Geodatensätze ab dem Jahr 2017 bis spätestens zum Jahre 2020 soweit möglich in das INSPIRE-konforme Datenmodell transformiert sein, damit die vorhandenen Geodaten beliebig kombiniert werden können.
Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie erfolgt zusammengefasst folgendermaßen:
Identifikation der Daten -> Bereitstellung von Metadaten -> Bereitstellung von Diensten -> Bereitstellung konformer Datensätze
Wie erfolgt die Überwachung der INSPIRE-Umsetzung?
Die Umsetzung der Richtlinie und damit der Auf- und Ausbau der Geodateninfrastrukturen in den EU-Mitgliedsstaaten wird durch ein Monitoring der EU überwacht.
Zum 15. Mai jeden Jahres werden die in Berlin für INSPIRE-gemeldeten Geodaten und –dienste von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, III A 5 an die Koordinierungsstelle GDI-DE (Kst. GDI-DE) gemeldet. Die Kst. GDI-DE meldet der Kommission die zusammengeführte Liste der Geodatensätze und –dienste und veröffentlicht diese ( https://wiki.gdi-de.org/display/insp/Monitoring ). Das Monitoring wird seit 2010 durchgeführt und dient der Überwachung des Fortschritts des Ausbaus der Europäischen Geodateninfrastrukturmit Hilfe ausgewählter Indikatoren (Aussagen zu Existenz und Konformität von Metadaten, Geodatensätzen und –diensten).
Alle drei Jahre ist ein Bericht über den Stand der Umsetzung von INSPIRE durch die Mitgliedsstaaten an die Kommission zu übermitteln. Dieses Reporting soll eine umfassende Beschreibung verschiedener Aspekte wie Qualitätssicherung, Nutzung der GDI oder Kosten usw. beinhalten.
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