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VOB-StelleNachprüfstelle
Die VOB-Stelle ist die Nachprüfstelle gemäß § 21 VOB/A für alle Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern unterhalb des EG-Schwellenwert. Sie wird als solche in den Vergabeunterlagen wie folgt angegeben:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen VOB-Stelle - V M 3 Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin Sie überprüft als unabhängige Stelle die Ausschreibungsverfahren auf behauptete Vergabeverstöße. Dazu können sich die am Verfahren beteiligten Bieter an die VOB-Stelle wenden. Diese wird dann umgehend tätig, so der Auftrag noch nicht erteilt ist, ohne jedoch das Vergabeverfahren zwangsweise anhalten zu können. ![]() |
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