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Nachhaltiges Bauen im Öffentlichen HochbauEnergieeffizienz
Die Energieeffizienz von Gebäuden spielt eine bedeutende Rolle bei der Erreichung der Klimaziele Berlins. Dabei ist der Öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion und Vorreiterrolle zugedacht.
Ab dem 01.01.2019 sind alle öffentlichen Neubauvorhaben nach dem Niedrigstenergiehausstandard, der in 2016 durch den Bund definiert wird, zu erstellen. Bis dahin gilt für alle öffentlichen Neubauten und umfassenden Sanierungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt der Berliner Energiestandard als verbindliches Planungsziel. Der Berliner Energiestandard gibt unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit eine Verschärfung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf um 25 % bis 30 % für Neubauten und bis zu 20 % für umfassende Sanierungsmaßnahmen bezogen auf die EnEV 2009 vor. Die weitestgehende Nutzung erneuerbarer Energien ist dabei zu prüfen. ![]() Großes Tropenhaus in Berlin-Dahlem; Foto: HAAS / Architekten BDA
![]() Solarwand am Berliner Ferdinand-Braun-Institut;
Foto: FBH/schurian.com Links |