EnEV - Energieeinsparung in Gebäuden
Wesentliche Neuerungen der EnEV 2013
Die EnEV 2013 enthält im Wesentlichen folgende materielle und verfahrensbezogene Änderungen:
Neue Anforderungen an Gebäude
- Ab dem 1. Januar 2016 müssen Bauherren bei der Neuerrichtung von Gebäuden die verschärften Anforderungen der EnEV an den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf (25%) und die thermischen Eigenschaften der Gebäudehülle einhalten (20%).
- Ab 2015 dürfen bestimmte ineffiziente – mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betriebene – Standard-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden.
- Die Nachrüstpflicht für oberste Geschossdecken wird jetzt – vorbehaltlich der technischen und wirtschaftlichen Vertretbarkeit – an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 Teil 2 geknüpft. Außerdem werden Erleichterungen für Zwischenraumdämmungen geschaffen. Für die Umsetzung der Pflicht wird wegen des neuen Auslösetatbestands eine Frist bis 31. Dezember 2015 gewährt.
Neue Regelungen zum Energieausweis
- Bei Immobilienanzeigen im Falle von Verkauf, Vermietung oder Verpachtung in kommerziellen Medien müssen nach § 16a EnEV 13 Kennwerte aus dem Energieausweis angeben werden.
- Bei Besichtigungen muss potentiellen Mietern oder Käufern der Energieausweis (Original oder Kopie) vorgelegt werden oder an deutlich sichtbarer Stelle ausgelegt werden (bisher nur "zugänglich" gemacht werden).
- Käufern oder neuen Mietern muss unverzüglich nach Vertragsabschluss der Energieausweis (Original oder Kopie) ausgehändigt werden.
- Die Aushangspflicht für Energieausweisen besteht nun auch für „Nicht-Behörden-Gebäude“ sobald ein Energieausweis vorliegt, wenn auf mehr als 500 Quadratmetern starker Publikumsverkehr herrscht.
- Darüber hinaus wurden die Bezugsgrößen für die Aushangspflicht bei Gebäuden mit
"behördlicher Nutzung" und starkem Publikumsverkehr herabgesetzt.
Neue Vollzugsregeln
- Mit der EnEV 2013 wurde die Forderung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie einer unabhängigen Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen umgesetzt.
- Die unabhängige Kontrolle ist mit einer Registrierung der Energieausweise und Inspektionsberichte verbundene EnEV-Registrierstelle beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
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