![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Offener 2-phasiger landschaftsplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb
|
Ort: |
Berlin Tempelhof-Schöneberg |
|
Wettbewerbsart: |
Offener 2-phasiger landschaftsplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb |
|
Tag der Entscheidung: |
04.09.2018 | |
1. Preis: |
Bruun & Möllers GmbH & CO. KG, Hamburg |
|
Auftraggeber, Bauherr: |
Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin sowie der Tempelhof Projekt GmbH und GrünBerlin GmbH |
|
Wettbewerbsdurchführung, Auslobung und Koordination: |
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung Städtebau und Projekte Referat II D Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe |
|
Aufgabe: |
Der Platz der Luftbrücke soll wieder in einen Stand versetzt
werden, der seinen Aufgaben und seiner Bedeutung für die Stadt angemessen
ist. |
|
Teilnahmeberechtigt: |
Teilnahmeberechtigt sind gemäß § 4 (1) RPW 2013: natürliche Personen, die am Tage der Auslobung gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Architekt und/oder Stadtplaner berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Architekt/Stadtplaner/ Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 (EG-Architektenrichtlinie) oder für Beratende Ingenieure nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Architekten*innen und/oder Stadtplaner*innen sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit einem Landschaftsarchitekt*in teilnahmeberechtigt. juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten fachlichen Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaften die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Fachberater unterliegen nicht den genannten Teilnahmebedingungen. Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut §4 (2) RPW 2013 fallen. In der zweiten Phase des Wettbewerbs wird empfohlen, Verkehrsplaner und Wasserbauingenieure einzubeziehen. |
|
Preise: |
Für Preise und Teilnahmehonorare standen insgesamt 84.000 Euro
(netto) zur Verfügung. |