Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesBundesrat stimmt Baulandmobilisierungsgesetz zu28.05.21, Pressemitteilung Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Baulandmobilisierungsgesetz seine Zustimmung erteilt. Dazu teilt Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, mit: „Ich begrüße, dass mit dem heute im Bundesrat beschlossenen Baulandmobilisierungsgesetz einige Forderungen aus der Baulandkommission und dem Wohngipfel, insbesondere die Ausweitung des Zeitraums für die Ausübung der Vorkaufsrechte von zwei auf drei Monate und die vom Land Berlin beantragte preislimitierte Ausübung zum Verkehrswert umgesetzt werden. Allerdings bedaure ich, dass sich der Bundestag nicht auf einen wirksamen Umwandlungsstopp hat verständigen können. In den letzten fünf Jahren musste in Berlin die Umwandlung von etwa 29.500 Miet- in Eigentumswohnungen nur aufgrund der Regelung § 172 Abs. 4 S. 3 Nr. 6 BauGB genehmigt werden. Auf dieser Grundlage versprechen die Eigentümer:innen innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter:innen zu veräußern. Tatsächlich wurden im selben Zeitraum aber bisher in nur 65 Fällen ein beabsichtigter Weiterverkauf an Mieter:innen genehmigt, was 0,22% der genehmigten Umwandlungen entspricht. Der Antrag Berlins diese gesetzliche Möglichkeit zur Umwandlung zu streichen, wurde leider abgelehnt. Im Zusammenhang mit dem neuen § 250 BauGB ist kritisch anzumerken, dass der Kündigungsschutz mit dem Vorrang des § 250 Abs. 7 Satz 1 BauGB gegenüber dem § 172 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB für die sozialen Erhaltungsgebiete eine Verkürzung des Zeitraums darstellt, in dem die Mieter:innen vor einer Eigenbedarfskündigung wirksam geschützt sind. Zudem gilt die auf Grundlage von § 250 BauGB zu erlassende Verordnung nur wenige Jahre (bis Ende 2025). Eine Ermächtigung der Landesregierungen zu einer jeweils fünfjährigen Verlängerung der Rechtsverordnung hätte die örtlichen Verhältnisse besser berücksichtigt und das Umwandlungsgeschehen spürbar reduzieren können. Dies ist nun nicht gewährleistet.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitet aktuell eine Rechtsverordnung zur Einführung des mit dem Baulandmobilisierungsgesetz neu geschaffenen Genehmigungsvorbehalts für die Begründung von Wohnungseigentum in Berlin. PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |