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Presse und AktuellesSenator Sebastian Scheel stellt neuen Berliner Mietspiegel 2021 vor06.05.21, Pressemitteilung Am heutigen Donnerstag, 6. Mai 2021, wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der neue Berliner Mietspiegel 2021 veröffentlicht. Er tritt mit der heutigen Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und löst den bisherigen Mietspiegel 2019 ab. Beim Mietspiegel 2021 handelt es sich um einen Indexmietspiegel. Er erfüllt die Voraussetzungen für einen qualifizierten Mietspiegel. Der Mietspiegel wird in Berlin alle zwei Jahre durch die Arbeitsgruppe Mietspiegel unter Vorsitz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erstellt. Er gilt für rd. 1,4 Millionen mietspiegelrelevante Wohnungen. Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen: „Die aktive Mietenpolitik des Berliner Senats hat bewirkt, dass sich der rasante Mietpreisanstieg der vergangenen Jahre deutlich verlangsamt hat. Mit der Steigerung der Mietspiegelmieten in Höhe der allgemeinen Lebenshaltungskosten wird sichergestellt, dass die Mieten um lediglich 1,1 Prozent steigen. Das Land nutzt durch die Veröffentlichung eines qualifizierten Mietspiegels konsequent den im Bundesrecht bestehenden Spielraum, um Mieterhöhungsmöglichkeiten zu begrenzen.“ Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument im Rahmen des Mietrechts für nichtpreisgebundene Wohnungen. Mit der Anerkennung des Berliner Mietspiegels 2021 als qualifizierter Mietspiegel durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die in der Arbeitsgruppe Mietspiegel vertretenen Mieterverbände wird er - trotz der vereinzelten Gerichtsurteile der letzten Jahre, die den Mietspiegel bei Mietstreitigkeiten nicht heranziehen - weiterhin seiner befriedenden Funktion gerecht. Er schützt Mieter:innen vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen und bietet gleichzeitig Vermieter:innen eine Übersicht über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten. So können Rechtsstreitigkeiten in den allermeisten Fällen vermieden werden. Der Mietspiegel 2021 wurde nicht wie bisher auf Basis erhobener Mietdaten erstellt, sondern erstmals als sog. „Index-Mietspiegel“. Dazu wurde entsprechend der Gesetzeslage für die Weiterentwicklung der Mietwerte aus dem Mietspiegel 2019 der deutschlandweite Verbraucherpreisindex zu Grunde gelegt. Die anzusetzende Veränderung des Index ergab eine Steigerung von rd. 1,1 Prozent gegenüber dem Mietspiegel 2019. Alle Mietwerte wurden entsprechend fortgeschrieben. Die Durchschnittsmiete stieg in Berlin entsprechend von 6,72 €/m² im Jahr 2019 auf 6,79 €/m² im Jahr 2021. Im Rahmen der Indexfortschreibung erfolgte außerdem die Wohnlageneinstufung für die seit dem Mietspiegel 2019 neu hinzugekommenen Adressen – in Anlehnung an das Verfahren 2019. Den neuen Adressen wurde eine Lärmkennzeichnung zugeordnet. Aufgrund der zeitweiligen Regulierung des Marktes durch den Berliner Mietendeckel konnten keine Daten für Betriebskosten erhoben und somit keine Betriebskostenübersicht erstellt werden. Die Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung wurde unverändert aus dem Mietspiegel 2019 übernommen. Fragen zum Mietspiegel werden wie gewohnt über das „Servicetelefon Miete“ unter der Telefonnummer (030) 90139-4777 beantwortet. Der Mietspiegel, einschließlich des Straßenverzeichnisses, wird heute auch im Berliner Amtsblatt veröffentlicht. In den nächsten Tagen wird die Mietspiegel-Broschüre u.a. an alle Bezirke und die beteiligten Mieter- und Vermieterverbände kostenlos verteilt. Die Broschüre ist auch in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am Standort Fehrbelliner Platz 4 in Charlottenburg-Wilmersdorf für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei erhältlich. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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