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Presse und AktuellesHilfe in der Corona-Krise: Verfahrensvereinfachungen im Wohngeld09.04.20, Pressemitteilung Um dem erhöhten Antragsvolumen mit der zeitgleich eingetretenen angespannten Personalsituation in den Bezirken aufgrund der Corona- Krise Rechnung zu tragen, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen den Bezirken empfohlen, die Bewilligungszeiträume von auslaufenden Bewilligungen automatisiert für sechs weitere Monate zu verlängern. Die aktuellen Einschränkungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus haben spürbare Auswirkungen auf die Berliner Wirtschaft und deren Beschäftigte. Immer mehr Beschäftigte müssen in Kurzarbeit gehen, viele Selbständige müssen mit wesentlich geringeren Einnahmen über die Runden kommen. Wohngeld ist dabei eine Möglichkeit, in dieser Krisenzeit die Wohnkostenbelastung zu sichern. Insoweit ist mit einer erhöhten Anzahl von Wohngeldanträgen aufgrund der aktuellen Situation zu rechnen. Um diesem erhöhten Antragsvolumen mit der zeitgleich eingetretenen angespannten Personalsituation in den Bezirken aufgrund der Corona- Krise Rechnung zu tragen, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen den Bezirken empfohlen, die Bewilligungszeiträume von auslaufenden Bewilligungen automatisiert für sechs weitere Monate zu verlängern. Um den Mieterinnen und Mietern zeitnah helfen zu können, hat der Bund jetzt ebenfalls Hinweise zu Verfahrenserleichterungen im Wohngeld erlassen. Insbesondere soll bei Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund der aktuellen Beschränkungen Einkommenseinbußen haben, auf die Plausibilitätsprüfung sowie auf die Prüfung von eigenen Unterhaltsansprüchen verzichtet werden. Zudem gibt es die Möglichkeit von Vorschusszahlungen bei Erst- oder Weiterleistungsanträgen. Die Hinweise sollen dazu dienen, den Zugang zum Wohngeld zu erleichtern und bei den Antragstellern, die aufgrund der Coronakrise erstmals einen Anspruch oder aber einen erhöhten Anspruch auf Wohngeld haben, eine schnelle Antragsbearbeitung zu ermöglichen. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht kann mit Hilfe unseres Wohngeldrechners geprüft werden: https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml PressearchivPressestelle
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