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Presse und AktuellesFür den Berliner Mietspiegel 2019 beginnt die Erhebung29.08.18, Pressemitteilung Im Frühsommer 2019 soll ein neuer qualifizierter Berliner Mietspiegel erscheinen. Es ist vorgesehen, Miet- und Ausstattungsdaten bei zufällig ausgewählten ca. 10.000 Wohnungen durch eine Mieter- und Vermieterbefragung zu erheben. Foto: Nikolaus Fürcho Frau Senatorin Katrin Lompscher wirbt um Beteiligung und Unterstützung: „In der Mieterstadt Berlin liegt es im Interesse der Berlinerinnen und Berliner, dass das Mietniveau realistisch wiedergegeben wird. Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Ihre Mitwirkung ist dennoch sehr wichtig, um eine breite Datenbasis zu erhalten und den Mietspiegel zu stärken. Ich danke bereits jetzt allen, die Ihre Miet- und Ausstattungsdaten zur Verfügung stellen.“ Der Berliner Mietspiegel wird alle zwei Jahre veröffentlicht und dient den Vertragspartnern zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat wie schon vor zwei Jahren das Institut F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH Hamburg (F+B) mit der Erstellung beauftragt. Die Datenerhebung ist in zwei Phasen unterteilt: In der ersten Phase werden in den nächsten Tagen eine Vielzahl von Mieterhaushalten angeschrieben und um die Beantwortung eines Kurzfragebogens gebeten. Es werden nur wenige Fragen gestellt, um festzustellen, welche Wohnungen nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Mietspiegel verwendet werden dürfen und welche Mieterhaushalte für ein späteres Interview zur Verfügung stehen. In der zweiten Phase werden persönliche Interviews mit den anhand des Kurzfragebogens ausgewählten Haushalten geführt. Es werden insbesondere Fragen zur Wohnungsausstattung, Wohnungsgröße und Miethöhe gestellt. Später werden auch Vermieterinnen und Vermieter um Datenbereitstellung gebeten. Die nachfolgenden Mieter- und Vermieterverbände bitten ebenfalls um Beteiligung an der Datenerhebung:
Informationen gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung „Datenschutz-Grundverordnung“: Die zu Befragenden erhalten als betroffene Personen eine gesonderte, ausführliche Information über die Datenverarbeitung sowie Datenschutzhinweise. Aus den Berliner Adressen (Regionales Bezugssystem, Quelle Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) wurde, nach gesetzlich vorgegebenen Datenbereinigungen, die Zufallsstichprobe zur Auswahl der Wohnungen gezogen. Anschließend wurden diesen Wohnungen die Namen und Anschriften der Mieterinnen und Mieter bzw. der Vermieterinnen und Vermieter zugespielt, um sie anschreiben zu können. Dabei wurde ein Komplettabzug aus dem Einwohnermelderegister (Quelle Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) bzw. aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformations-system (Quelle ALKIS, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) verwendet. PressearchivPressestelle
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