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Presse und AktuellesSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beschließt Aufstellung des Bebauungsplans 4-69 Hertzallee/Hardenbergplatz13.07.18, Pressemitteilung Das Umfeld des Bahnhofs Zoologischer Garten, gelegen im Herzen der City West, ist für die Stadt Berlin von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen plant daher in Kooperation mit den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte eine städtebauliche Neuordnung der Bereiche nördlich und südlich der Hertzallee sowie des Hardenbergplatzes. ![]() Luftbild Hertzallee/Hardenbergplatz Entsprechend wurde am 14.06.2018 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ein Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 4-69 Hertzallee/Hardenbergplatz in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte von Berlin gefasst. Dieser beinhaltet das Gelände zwischen Landwehrkanal, Stadtbahn, Bahnhof Zoologischer Garten, Hardenbergstraße und Fasanenstraße sowie den Bahnhof Zoologischer Garten und den Hardenbergplatz. Das Areal nördlich der Hertzallee soll unter Berücksichtigung des Zoos, der BVG und der TU Berlin zu einem attraktiven, lebendigen Teil der City West entwickelt werden. Dazu sollen die BVG-Endhaltestelle verlegt, geplante TU-Einrichtungen (Neubauten Mathematik und IMoS) zügig umgesetzt und auf dem ehemaligen Aussichtsrad-Grundstück neue Nutzungen durch den heutigen Eigentümer Reiß & Co realisiert werden (z.B. uniaffine Nutzungen, Büronutzungen, studentisches Wohnen). Im Bereich südlich der Hertzallee stehen der Bürostandort der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das ehemalige Bürogebäude der Berliner Bank an der Hardenberg-/Ecke Fasanenstraße im Fokus der Entwicklung. Angestrebt wird eine städtebauliche Verdichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Denkmalschutz. Besonderes Augenmerk wird bei der Planung auf die Durchwegung des gesamten Gebiets gelegt sowie auf die Gestaltung des öffentlichen Raums. Zudem soll der Uferbereich entlang des nördlich gelegenen Landwehrkanals aufgewertet werden. Für die Umgestaltung des Hardenbergplatzes soll die Festsetzung des Platzes als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung die planungsrechtliche Grundlage schaffen. Der Bebauungsplan 4-69 „Hertzallee/Hardenbergplatz“ ist erforderlich, um die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit für die im weiteren Planungsprozess zu präzisierenden Bauvorhaben zu schaffen. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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