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Presse und AktuellesBerliner Mieterverein e.V. und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vereinbaren kostenfreie Mietrechtsberatung23.05.18, Pressemitteilung Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, ist aufgrund der angespannten Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt wichtiger denn je. Anfang des Jahres haben Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen und die Bezirke deshalb „Bündnisse für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021“ unterzeichnet. Diese sehen u.a. die Einrichtung eines offenen Beratungsangebotes in allen Bezirken für Mieterinnen und Mieter vor. Foto: SenStadtWohn Die jeweiligen Objekte, die durch den Berliner Mieterverein e.V. im Rahmen der Vereinbarung betreut werden, benennt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. So erhalten Mieterinnen und Mietern in besonders problematischen Komplexen schnelle, kostenlose und fachkundige Unterstützung durch Mietrechtsexpertinnen und Experten. Senatorin Lompscher: „Mit der Vereinbarung schließen wir eine Lücke im bisherigen Mieterberatungsangebot und stellen so sicher, dass Menschen in besonders von Verdrängung betroffenen Gebieten eine gute, kostenfreie Beratung erhalten. Mieterinnen und Mieter, die zum Beispiel aufgrund einer Modernisierungsankündigung, des Verkaufs ihres Miethauses oder einer Mieterhöhung den Rat von Mietexperten dringend benötigen, kann so schnell und unkompliziert geholfen werden. Es bleibt jedoch unser erklärtes Ziel, die im Bezirksbündnis verabredete offene Mieterberatung bis zum Ende des Jahres 2018 in ganz Berlin zu installieren.“ Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins e.V.: „Ob Modernisierung, Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, Abriss oder Verkauf an Immobilienspekulanten, Mieter sind derzeit auf dem Berliner Wohnungsmarkt massiven Veränderungen und Bedrohungen ausgesetzt. Manche Maßnahmen sind so gravierend, dass darunter der ganze Haushalt materiell und auch psychisch leiden kann. Doch beim Blick auf das einzelne Schicksal muss es nicht bleiben. Mit der nun eingeführten Beratungstätigkeit wollen wir Mieter - unabhängig davon, ob sie Mietervereinsmitglieder sind oder nicht – gemeinschaftlich im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beraten, unterstützen und betreuen“. Sieben Bezirken konnten bereits jeweils 100.000 € für den Betrieb der offenen Mieterberatung im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt werden. Das sind die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf. In anderen Bezirksämtern muss u.a. noch geklärt werden, wo die Mieterberatung organisatorisch angesiedelt wird. Die Bezirksämter sind jetzt gefordert, mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln rasch offene Mieterberatungen aufzubauen bzw. vorhandene Angebote auszubauen. PressearchivPressestelle
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