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Presse und AktuellesMietermitbestimmung bei den städtischen Wohnungsunternehmen09.11.17, Pressemitteilung Pressemitteilung der Wohnraumversorgung Berlin Die Wohnraumversorgung Berlin AöR hat die erste gemeinsame Konferenz der Mieterräte und Mieterbeiräte am 9. November 2017 durchgeführt. ![]() Berlin, Bild: SenStadtWohn Mieterräte und Mieterbeiräte sind ein zentrales Element der Mietermitbestimmung bei den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen. Während die Mieterbeiräte seit Jahren Ansprechpartner der Mieterschaft auf Quartiersebene sind, stellen die neu eingerichteten Mieterräte ein auf Mitentscheidung orientiertes Beteiligungsgremium dar, das auf der Unternehmensebene agiert und in die Unternehmensplanung involviert ist. Die Wohnraumversorgung Berlin AöR (WVB) hatte die Mitglieder der beiden Mitbestimmungsgremien, die Mieterräte und die Mieterbeiräte, zu einer Konferenz am 9. November in die Alte Börse Marzahn eingeladen, um die beiden Gremien enger miteinander zu vernetzen und in ihrer Arbeit zusätzlich zu unterstützen. Auf der Konferenz konnten die aktiven Mietervertreter*innen in einem intensiven Erfahrungsaustausch auf Landesebene Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Kooperationsformen nutzen, um so die Mietermitbestimmung in den landeseigenen Unternehmen zu stärken. Der Rahmen der Konferenz wurde durch mehrere Arbeitsgruppen definiert. Gemeinsam tauschten sich die Vertreterinnen und Vertreter der beiden Mitbestimmungsgremien u. a. über Aufgaben, Kooperationsmöglichkeiten und Kommunikationswege aus. Daneben wurden Möglichkeiten eines verbesserten Informationsaustausches zwischen den Gremien und den Unternehmen diskutiert. Das Thema „Partizipation im Wohnungsbau“ wurde durch die Vorstellung der aktuellen Arbeitsergebnisse der Gesprächsreihe der landeseigenen Wohnungsunternehmen („TRIALOG“) ebenfalls von den Teilnehmenden diskutiert. Im Rahmen ihrer Begrüßungsrede unterstrich die Senatsbaudirektorin Frau Regula Lüscher in Vertretung von Frau Senatorin Lompscher die Bedeutung der Mietermitbestimmung in den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen. Die Kooperation zwischen den Mieterräten und Mieterbeiräten sei eine „eine tragende Säule bei der Weiterentwicklung nachbarschaftlichen Zusammenlebens und Engagements im Kiez“. Jan Kuhnert und Philipp Mühlberg, die Vorstände der WVB und Ausrichter der Konferenz, äußerten sich ebenfalls zufrieden mit dem Verlauf der Konferenz: „Die Diskussionen innerhalb der Arbeitsgruppen haben deutlich gemacht, dass die Zusammenarbeit von Mieterräten und Mieterbeiräten die Mietermitbestimmung in den landeseigenen Unternehmen stärken kann“. Durch das mutmachende Beispiel der langjährigen Mietermitbestimmung im städtischen Wohnungsunternehmen in Gießen, von dem dortigen Geschäftsführer überzeugend vorgetragen, wurden weitere Anregungen für die anstehende Erarbeitung neuer Regeln für die Wahlen der Mietergremien gewonnen und die WVB wird hierfür eine breit getragene Diskussion mit Vertretungen aus den Mietergremien organisieren. Info Die Wohnraumversorgung Berlin (WVB), gesetzlich gegründet am 1.1.2016 hat schwerpunktmäßig die Aufgabe, unternehmenspolitischen Leitlinien bezüglich der Wahrnehmung des Versorgungs-und Wohnungsmarktauftrages der landeseigenen Wohnungsunternehmen zu entwickeln, zu prüfen und fortzuschreiben. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
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