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Presse und AktuellesWahlordnung der Mieterratswahlen wird gemeinsam mit Mieterinnen und Mietern überarbeitet21.09.17, Pressemitteilung Im vergangenen Sommer kam es bei den Mieterratswahlen einiger landeseigener Wohnungsbaugesellschaften zu Unregelmäßigkeiten, da einzelne Mieterinnen und Mieter nicht zur Wahl zugelassen wurden. In seiner gestrigen Sitzung hat der Verwaltungsrat der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) – Anstalt öffentlichen Rechts deshalb beschlossen, dem Vorschlag des Fachbeirates vom 12. Juli zu folgen und eine Überarbeitung der bestehenden Wahlordnungen zu empfehlen. Berlin, Bild: SenStadtWohn Dazu Staatssekretär Sebastian Scheel: „Ich begrüße die Entscheidung ausdrücklich. Die bisherige Wahlordnung bot zu viel Auslegungsspielraum. Durch die Überarbeitung stellen wir sicher, dass bei den nächsten Wahlen demokratische Grundprinzipien eingehalten werden und es zu keinen ungerechtfertigten Ausschlüssen von Kandidaturen kommt. Sobald die neue Wahlordnung vorliegt werden wir prüfen, inwieweit vorgezogene Neuwahlen sinnvoll sind.“ Rouzbeh Taheri, Vorsitzender des Fachbeirates ergänzt: „Wir haben heute die Weichen dafür gestellt, dass die ab 2019 anstehenden Mieterratswahlen fair und partizipativ ablaufen. Den begonnenen Diskussionsprozess werden wir gemeinsam mit den Mieterbeiräten und Mieterräten fortführen.“ Als nächsten Schritt wird die WVB die Überarbeitung der Wahlordnung koordinieren. Hierfür wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Mieterschaft sowie Vertretern der landeseigenen Wohnungsunternehmen, konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Ziel ist es, die Änderungen zur Überarbeitung der Wahlordnung spätestens im Herbst 2018 wirksam werden zu lassen. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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