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Presse und AktuellesAbgeordnetenhaus beschließt Änderung des Wohnraumgesetzes: Sozialmieterinnen und -mieter erhalten höheren Mietzuschuss06.07.17, Pressemitteilung Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung das „Erste Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes (sog. Vorschaltgesetz) beschlossen. Die Vorlage dafür wurde im Mai durch Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, in den Senat eingebracht. ![]() Großsiedlung Gropiusstadt mit Sozialmietwohnungen; Bild: © Thomas Duchauffour - Fotolia.com Der Mietzuschuss bemisst sich an der Höhe des Haushaltseinkommens. Der Höchstbetrag des Mietzuschusses liegt bei 5 Euro pro Quadratmeter und reduziert sich in zwei Stufen auf 3,75 Euro bzw. 2,50 Euro pro Quadratmeter. D.h.: Je höher das Haushaltseinkommen, desto geringer der potentielle Mietzuschuss pro Quadratmeter. Ein Rechenbeispiel: Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Haushaltseinkommen von monatlich 2267 Euro (entspricht der WBS-Bemessungsgrenze) und einer Wohnfläche von 90 qm, liegt die maximal leistbare Miete bei 680 Euro pro Monat. Dies entspricht 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens. Bei einer angenommenen Warmmiete von 990 Euro errechnet sich eine Differenz von 310 Euro zwischen der tatsächlichen (990 Euro) und der leistbaren (680 Euro) Miete. Diese kann über den Mietkostenzuschuss ausgeglichen werden. Der Senat geht davon aus, dass sich mit der Umstellung der Bezugsgröße die Anzahl der anspruchsberechtigten Haushalte von ca. 17.000 auf ca. 30.000 erhöht. „Ich möchte alle Mieterinnen und Mieter deshalb ausdrücklich dazu ermutigen, einen Antrag auf Mietzuschuss zu stellen“, so Senatorin Lompscher. Ein entsprechendes Formular sowie zahlreiche Erläuterungen zum Thema Mietzuschuss finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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