Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesÜberprüfung von Mieterhöhungsverlangen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften03.05.17, Pressemitteilung Um auch in Zukunft Berlinerinnen und Berliner mit mittleren und geringen Einkommen vor Verdrängung und hohen Mieten zu schützen, unterzeichneten der Senat, die städtischen Wohnbaugesellschaften und die Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts – vor wenigen Wochen die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“. Foto: Berlin 2020 - Fotolia.com Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Wohnungsbaugesellschaften fordern nun alle Mieterinnen und Mieter, die seit Anfang des Jahres ein Mieterhöhungsverlangen erhalten haben dazu auf, dieses überprüfen zu lassen. Dazu Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher: „Mit der Kooperationsvereinbarung haben wir gemeinsam sichergestellt, dass sich Mieterhöhungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften künftig in einem sozialverträglichen Rahmen halten. Ich möchte alle betroffenen Mieterinnen und Mieter explizit dazu aufrufen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, erhaltene Mieterhöhungsverlangen überprüfen zu lassen. Auch wer sich nicht sicher ist, ob die Miete gesenkt werden muss, sollte einen formlosen Antrag einreichen.“ Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unter dem Link Mieterinnen und Mieter können aber auch einfach ein unterschriebenes formloses Schreiben zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Mieterhöhungsverlangens beim Kundencenter oder Servicebüro ihrer zuständigen Wohnungsbaugesellschaft einreichen. PressearchivPressestelle
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