Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesStatement des Stadtentwicklungssenators Andreas Geisel zu den abgeschlossenen Mieterratswahlen der Wohnungsbaugesellschaften22.09.16, Pressemitteilung „Ich möchte mich bei allen Mieterinnen und Mietern für ihre Bereitschaft bedanken, sich für die Interessen der gesamten Bewohnerschaft einzusetzen. Die hohe Beteiligung hat gezeigt, dass die Mieterinnen und Mieter sich engagieren und in ihrem direkten Wohnumfeld Verantwortung übernehmen möchten. Das begrüße ich sehr, weil es unser Gemeinwesen stärkt. Mit den Mieterratswahlen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird das Wohnraumversorgungsgesetz umgesetzt, das das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen hat und das Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist. Es ist ein wichtiges Gesetz mit zahlreichen Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt. Die gewählten Mieterinnen und Mieter werden in die Unternehmensplanung bei den Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen sowie bei der Quartiersentwicklung eingebunden. Die Mieterräte werden zudem aus ihrer Mitte je eine/n Vertreter/in wählen, der/die in den Aufsichtsrat der jeweiligen Wohnungsbaugesellschaften entsandt wird. Das hat es so in Berlin noch nicht gegeben. Auf diese neue Form der Mitbestimmung können wir stolz sein. Ich danke an dieser Stelle auch den unabhängigen, mit Mieterinnen und Mietern besetzten Wahlkommissionen, die für die Durchführung der Wahlen verantwortlich gewesen sind. Alle Beteiligten haben mit diesen Wahlen etwas Neues gewagt und unbekanntes Terrain betreten. Nicht immer geht beim ersten Mal alles reibungslos. Ich gehe davon aus, dass die Wahlkommissionen ihre Arbeit sorgfältig gemacht haben. Sollte das in Einzelfällen nicht so sein, muss dies juristisch überprüft werden. Das kann aber nur Sache der Gerichte sein und nicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Wir haben im Rahmen des Wohnraumversorgungsgesetzes die Rahmenbedingungen gesetzt. Die Umsetzung lag bei den Wohnungsbaugesellschaften und den jeweiligen Wahlkommissionen. Es hat sich aber gezeigt, dass wir bei der Wahlordnung nachsteuern müssen. Es darf keine missverständlichen oder zu weit interpretierbaren Kriterien für die Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten geben. Jeder Mieter muss sich beteiligen können. Wir werden deshalb den zuständigen Aufsichtsräten eine entsprechende Präzisierung empfehlen. Das gute Instrument der Mitbestimmung durch Mieterratswahlen darf keinen Schaden nehmen.“ PressearchivPressestelle
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