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Presse und AktuellesMehr Schutz vor Verdrängung – die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag kauft die Wrangelstraße 66 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg26.08.16, Pressemitteilung Auf einer Sondersitzung des Aufsichtsrates der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag erhielt am 25.08.2016 der Vorstand der Gewobag die Zustimmung zum Kauf des Gebäudes in der Wrangelstraße 66 in Berlin-Kreuzberg. Nachdem der Bezirk im Dezember 2015 sein Vorkaufsrecht im Erhaltungsgebiet Luisenstadt geltend machte, wird mit dem jetzigen Aufsichtsratsbeschluss und Auftrag an den Vorstand der Gewobag zum Ankauf des Gebäudes sichergestellt, dass die 30 Wohnungen in der Wrangelstraße 66 nun in den kommunalen Wohnungsbestand der Gewobag überführt werden. Damit ist eine langfristige, soziale ausgeglichene Bewirtschaftung der Wohnungen gesichert und die ursprünglich geplante Verwertung der einzelnen Wohnungen des Gebäudes zu Höchstpreisen abgewendet. Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, begrüßt das Engagement der Gewobag zum Schutz der Mieter vor Verdrängung: „Der Kauf des Gebäudes durch die Gewobag beendet für die derzeit 20 Mieterhaushalte in der Wrangelstraße 66 eine Zitterpartie. Die landeigenen Wohnungsbaugesellschaften sind Garanten für den sozialen Ausgleich. Sie wirken mietpreisdämpfend und verhindern die Verdrängung einkommensschwacher Haushalte aus dem Stadtteil.“ Stadtrat Hans Panhoff zeigt sich erfreut, dass die verschiedenen Hürden bis zum jetzigen Ankauf trotz rechtlicher Streitigkeiten mit den Voreigentümern genommen werden konnten. „Die hier gelungene Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaft und die Unterstützung durch den Senat ermuntern den Bezirk, diesen eingeschlagenen erfolgreichen Weg weiter zu führen und das Instrument Vorkaufsrecht zum Erhalt gemischter Quartiere intensiv zu nutzen.“ Die Gewobag hat mit dem nun beschlossenen Ankauf des Gebäudes in einem Erhaltungssatzungsgebiet modellhaft dargestellt, wie Berlin seine landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften strategisch dafür einsetzt, die Gefahren eines überhitzten Immobilienmarktes zu Gunsten einer mietpreisdämpfenden Politik einzusetzen. Auch in anderen Erhaltungssatzungsgebieten Berlins wird die Stadt mit seinen Wohnungsbaugesellschaften wiederholt die Möglichkeit anwenden, zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung vor Verdrängung vom gemeindlichen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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