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Presse und AktuellesUmwandlungsverordnung in den sozialen Erhaltungsgebieten Berlins zeigt erste Wirkungen – eine Chance auch für die neuen Gebiete im Norden Neukölln17.08.16, Pressemitteilung Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie des Bezirksamtes Neukölln von Berlin Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Häufig bedeutet dies eine Entmietung der Wohnungen mit anschließender teurer Modernisierung. Um darauf zu reagieren, hat der Berliner Senat in 2013 mit einer Verordnung den Kündigungsschutz bei einer Umwandlung und anschließendem Verkauf auf 10 Jahre für ganz Berlin ausgedehnt. Im März 2015 wurde zusätzlich die Umwandlungsverordnung für die sozialen Erhaltungsgebiete beschlossen, umgangssprachlich als „Milieuschutzgebiete“ bezeichnet. Damit ist die Umwandlung genehmigungspflichtig, aber nicht verboten. Staatssekretär Lütke Daldrup: „In der wachsenden Stadt Berlin brauchen die Menschen mehr Sicherheit für ihre Wohnsituation. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hat stadtweit 2015 deutlich zugenommen. Bis zum März 2015 gab es in den damals 22 sozialen Erhaltungsgebieten eine überproportionale Steigerung der Umwandlungen. Erfreulich ist, dass hier inzwischen Umwandlungen sukzessive rückläufig sind. Die Genehmigungspflicht der Umwandlungsverordnung zeigt erste Wirkungen.“ Nach Einführung der Umwandlungsverordnung gab es sukzessive eine Abnahme der Umwandlungen: von im 1. Quartal umgewandelten 2.042 Wohnungen auf nur 787 Wohnungen im 4. Quartal 2015. Mittlerweile haben sechs Bezirke in der Innenstadt 33 soziale Erhaltungsgebiete festgesetzt. Hier leben rund 550.000 Berlinerinnen und Berliner. Die Rechtsverordnungen dieser Stadtquartiere wirken auf den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Insbesondere Aufwertungen an Wohngebäuden werden nur nach strengen Kriterien genehmigt, um Verdrängung entgegenzuwirken. Der Bezirk Neukölln hat in diesem Jahr fünf soziale Erhaltungsgebiete im Neuköllner Norden festgelegt. Damit stehen in Neukölln die Gebiete Reuterplatz, Schillerpromenade, Flughafenstraße/Donaustraße, Rixdorf und Körnerpark unter Milieuschutz. In den Kiezen Treptower Straße/Hertzbergplatz und Silbersteinstraße/Glasower Straße werden noch in diesem Jahr Voruntersuchungen für eine Milieuschutzverordnung beginnen. Bezirksbürgermeisterin Dr. Franziska Giffey: „Neukölln hat sich zu einem attraktiven Bezirk entwickelt. Viele Menschen wollen hier wohnen. Wir erleben, dass oftmals die angestammte Wohnbevölkerung verdrängt oder herausmodernisiert wird. Um dem etwas entgegenzusetzen, haben wir uns entschieden, das Instrument des Milieuschutzes zu nutzen. Das ist auch für den Erhalt des sozialen Friedens im Bezirk ein wichtiger Schritt.“ Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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