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Presse und AktuellesMietzuschuss für einkommensschwache Haushalte in Sozialwohnungen beginnt 201622.12.15, Pressemitteilung Ab dem 1. Januar 2016 haben alle Berlinerinnen und Berliner, die in Sozialwohnungen wohnen, Anspruch auf einen Mietzuschuss. Diese neue Regelung wurde im Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln) festgelegt. Damit führt der Senat ein neues Konzept für die finanzielle Unterstützung der Mieterinnen und Mieter in den vorhandenen Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus ein. Zudem werden bestehende Förderbindungen im Sozialen Wohnungsbau gesichert. Ein Mietzuschuss soll grundsätzlich dann gezahlt werden, wenn die Nettokaltmiete die Grenze von 30 Prozent des anrechenbaren Gesamteinkommens des Haushalts überschreitet. Bei anspruchsberechtigten Haushalten, die in Gebäuden mit schlechtem energetischem Zustand wohnen, soll der Mietzuschuss bereits bei geringeren Nettokaltmietenbelastungen (bereits ab 25 Prozent des anrechenbaren Gesamteinkommens) gezahlt werden. Bei Sozialmietwohnungen, die vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen sind, besteht der Anspruch auf Mietzuschuss nur dann, wenn der Mietvertrag vor dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurde. Die wesentlichen Voraussetzungen sind:
Der Mietzuschuss wird von dem Monat an gezahlt, in dem ein vollständiger Antrag vorliegt (frühestens ab Januar 2016). Regelmäßig wird er für ein Jahr gewährt. Vor Ablauf des Jahres müssen die Voraussetzungen für den Anspruch erneut nachgewiesen werden. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kann das Antragsformular auf Mietzuschuss heruntergeladen werden. Damit die Anträge zügig bearbeitet werden können, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einen Dienstleister beauftragt, der ab dem 4. Januar 2016 für Fragen und auch die Anträge auf Mietzuschuss postalisch oder persönlich entgegen nimmt. Alle Anträge sind zu richten an: zgs-consult GmbH Brückenstraße 5 in 10179 Berlin Telefon: 030- 284 09 302 Mail: post@mietzuschuss-berlin.de Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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