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Presse und AktuellesPilotprogramm zum Ankauf von Belegungsrechten wird fortgesetzt17.07.15, Pressemitteilung Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sucht Vermieterinnen und Vermieter, die ihre aktuell freien oder bis November dieses Jahres frei werdenden Wohnungen in Berlin für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein anbieten. Es sollen vorrangig familiengerechte Wohnungen gefördert werden. Als Gegenleistung für dieses Belegungsrecht erhalten die Vermieterinnen oder Vermieter über einen Bindungszeitraum von zehn Jahren eine Förderung in Höhe von
Die Förderung wird zzgl. einer Aufwandspauschale von 400 EUR schon bei Vermietungsbeginn vollständig ausgezahlt, zunächst als bedingt rückzahlbares Darlehen, welches nach Einhaltung der Belegungsbindungen zum Ende des Förderungszeitraumes in einen Zuschuss umgewandelt wird. Vermieter einer 80 m² großen Wohnung innerhalb des S-Bahnrings kommen auf diese Weise in den Genuss einer Förderung von 24.400 Euro. Die Vermieterinnen oder Vermieter verpflichten sich im Gegenzug, die Wohnung
Für die Förderung stehen in diesem Jahr wieder Mittel in Höhe von insgesamt einer Million Euro aus dem Berlin-Beitrag der Investitionsbank Berlin bereit. Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Andreas Geisel: "Berlin braucht bezahlbare Wohnungen in allen Teilen der Stadt. Der Ankauf von Belegungsrechten im Bestand ist neben der Neubauförderung eine weitere Möglichkeit, um der sinkenden Zahl mietpreisgebundener Wohnungen entgegenzuwirken." Das Berliner Pilotprojekt zum Ankauf von Belegungsbindungen hat im vergangenen Jahr begonnen. Das Programm wird nun in einigen Bereichen geöffnet und auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet, um mehr Vermieterinnen und Vermieter zu erreichen und zu motivieren. Anträge können gerichtet werden an: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt -IV A 2- Württembergische Str. 6 10707 Berlin Um Leerstand zu vermeiden, erfolgt die Überprüfung der Eignung des Objektes und der Abschluss der vertraglichen Vereinbarung möglichst zeitnah nach Einreichung des Teilnahmeantrages. Einreichungsschluss ist der 7. November 2015. Förderbewilligungen können nur im Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel erteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Angebot kann nicht für solche Wohnungen in Anspruch genommen werden, die bereits einer Mietpreisbindung im sozialen Wohnungsbau, in der Modernisierungs- und Instandsetzungsförderung oder vergleichbaren Förderungen unterliegen. PressearchivPressestelle
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