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Presse und AktuellesAusnahmeregelungen für die Umweltzone enden 201506.12.13, Pressemitteilung Die Ausnahmeregelungen für die Umweltzone laufen zum 31.12.2014 aus. Dies wurde heute mit einer Allgemeinverfügung im Berliner Amtsblatt festgelegt. Damit enden die Ausnahmeregelungen für nachweislich nicht nachrüstbare Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette und die Ausnahmeregelungen für ausländische Fahrzeuge zum 31.12.2014. Lediglich für bestimmte Gruppen von Menschen mit schweren Behinderungen bleibt es bei der Freistellung von der Plakettenpflicht. Der Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Christian Gaebler: "Mit den Ausnahmeregelungen wurden erfolgreich wirtschaftliche Härten bei der Einführung der Umweltzone abgefedert. Eine solche Übergangshilfe ist ab 2015, also acht Jahre nach dem Start der Umweltzone nicht mehr erforderlich. Dies zeigen auch die bereits stark gesunkenen Antragszahlen." Mit der Umweltzone konnte in Berlin der Ausstoß gesundheitsgefährdender Schadstoffe erheblich reduziert werden: Im Straßenverkehr wurden pro Jahr fast 60 % oder 173 Tonnen weniger Dieselruß und etwa 20 % oder 1517 Tonnen weniger Stickoxide ausgestoßen. Ziel ist aber eine weitere Reduzierung des Schadstoffausstoßes, denn bisher haben noch nicht alle Fahrzeuge die grüne Plakette. Ausnahmegenehmigungen für ältere Fahrzeuge und eine Ausnahmeregelung für Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette, die nicht mit einem Filter nachgerüstet werden können, führen zur Zeit noch zu einem Schadstoffausstoß, der vermieden werden kann. Um die gesundheitsschützende Wirkung der Umweltzone vollständig zu erreichen, hat der Berliner Senat mit dem Luftreinhalteplan 2011-2017 beschlossen, die Ausnahmeregelungen 2015 weitgehend zu beenden. Dies ist notwendig, weil in Berlin ohne zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes der Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden kann. Die Europäische Kommission hat daher im Frühjahr 2013 weitere Maßnahmen von Berlin gefordert. Ab sofort werden auch Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall nur noch bis 31.12.2014 erteilt. Einzig für einige wenige Spezialfahrzeuge sowie für Fahrzeuge von gehbehinderten Menschen mit niedrigem Einkommen ist eine Weiterführung der Ausnahmeregelungen beabsichtigt. Weiterhin gültig bleiben auch die Ausnahmen, die direkt im Bundes-Immissionsschutzrecht geregelt sind und für alle Umweltzonen in Deutschland gelten. Alle Informationen zur Berliner Umweltzone finden Sie unter www.berlin.de/umweltzone Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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