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Presse und AktuellesDer Berliner Mietspiegel 2013 – ein rechtssicheres, mietrechtliches Instrument für Vermieter und Mieter23.05.13, Pressemitteilung Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Michael Müller, hat heute den Berliner Mietspiegel 2013 und die Berliner Betriebskostenübersicht vorgestellt. Der Berliner Mietspiegel wird alle zwei Jahre gemeinsam mit Mieter- und Vermieterverbänden unter Vorsitz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erstellt. Die im Mietspiegel enthaltenen Mietdaten bilden die Berliner Mietenlandschaft realistisch ab. Dies sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Erstellung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden machen auch den Mietspiegel 2013 zu einem qualifizierten Mietspiegel. Er beruht auf einer repräsentativen Erhebung von Miet- und Ausstattungsdaten zum Stichtag 1. September 2012. Senator Michael Müller: Mit dem Mietspiegel 2013 erhalten sowohl Vermietende wie auch Mieterinnen und Mieter wieder verlässliche Angaben zu üblicherweise gezahlten Mieten in mehr als 1,2 Millionen nichtpreisgebundenen Wohnungen in Berlin. Mit der Anerkennung durch die beteiligten Mieter- und Vermieterverbände als qualifizierter Mietspiegel wurde der Berliner Mietspiegel auch dieses Jahr wieder in seiner Bedeutung gestärkt. Der Mietspiegel hat sich als bewährtes Instrument für Berlin erwiesen. Trotz eines zunehmend angespannten Wohnungsmarktes aufgrund von Wachstum und der anhaltenden Attraktivität Berlins sind die Mieterhöhungen gegenüber dem bisherigen Mietspiegel 2011 moderat ausgefallen. Der Anstieg der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete fällt geringer aus als beim letzten Mietspiegel 2011. Der Senat wird auch weiterhin alles tun, um mit der Strategie Wohnen in Berlin den Wohnungsmarkt zu entspannen. Auch der neue Mietspiegel 2013 wird wie bisher Mieterinnen und Mieter wirksam vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen schützen. Besonders freue ich mich, dass der Senat durch die neue Kappungsgrenze die Spielräume des Bundesmietrechts genutzt hat: Berlinweit dürfen Mieterhöhungen im Bestand bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur noch um 15 Prozent in drei Jahren erfolgen. Diese Kappungsgrenze ist seit Pfingsten in Kraft. Im Durchschnitt haben sich die Mietspiegelmieten gegenüber dem letzten Berliner Mietspiegel 2011 jährlich um 3,1 Prozent bzw. 0,17 je Quadratmeter Wohnfläche und Monat erhöht. Überdurchschnittlich gestiegen sind Mieten im Altbau sowie in der einfachen Wohnlage; auch kleinere Wohnungen haben leicht höhere Steigerungsraten. Dagegen haben sich Mieten in den Baujahren 1950 bis 1972 und 1973 bis 1990 Ost sowie in der mittleren und guten Wohnlage nur unterdurchschnittlich erhöht. Die gewichtete Durchschnittsmiete nettokalt liegt im Mietspiegel 2013 bei 5,54 /m² monatlich im Vergleich zum Mietspiegel 2011 mit 5,21 /m². Im Rahmen der bei jeder Mietspiegel-Erstellung durchgeführten Prüfung hinsichtlich möglicher Veränderungserfordernisse wurde im Mietspiegel 2013 u. a. die Tabellenstruktur der Wohnungsbestände in Berlin verändert. Mit der Zusammenlegung bzw. Ausgliederung von Spalten wurde so die Mietspiegeltabelle übersichtlicher. Die Überprüfung hat weiterhin ergeben, dass Sondermerkmale nicht mehr in allen Baualtern Zu- oder Abschläge rechtfertigen; damit werden mit dem Mietspiegel 2013 Sondermerkmale baualtersspezifisch ausgewiesen. Das transparente und leicht nachvollziehbare Wertungssystem zur Berücksichtigung des energetischen Zustandes im Mietspiegel innerhalb der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung hat sich seit dem Mietspiegel 2009 bewährt und ist wieder Bestandteil des neuen Mietspiegels 2013. Mit den Erhebungen zum Mietspiegel wurden gleichzeitig Angaben über die einzelnen Betriebskostenarten erfragt und ausgewertet. Grundlage für die Übersicht waren die im September 2012 vorliegenden Abrechnungen des Jahres 2011. Die Betriebskostenübersicht bildet ab, was in Berlin an Kosten für Wasser, Straßenreinigung, Gartenpflege, Heizung usw. normalerweise abgerechnet wird und ist damit eine wichtige, allerdings nicht rechtsverbindliche Orientierung für alle Mieterhaushalte sowie Vermieterinnen und Vermieter. Die Berliner Mietspiegel werden nunmehr seit rund 25 Jahren von Mieter- und Vermieterverbänden sowie Sachverständigen in der Arbeitsgruppe Mietspiegel erarbeitet. Der Beitrag, den alle daran Beteiligten zum Interessenausgleich und zum Rechtsfrieden auf dem Berliner Wohnungsmarkt geleistet haben, ist nicht zu unterschätzen. Der Dank von Senator Müller gilt allen, die am Gelingen des Mietspiegels 2013 mitgewirkt haben insbesondere den vielen Berlinerinnen und Berlinern, die durch Bereitstellung von Miet- und Ausstattungsdaten für ihre Wohnung das Erstellen des Mietspiegels und der Betriebskostenübersicht überhaupt erst ermöglicht haben. Service und Informationen zum Mietspiegel 2013 Der Mietspiegel 2013, das Straßenverzeichnis und der Mietspiegel-Abfrageservice ist ab sofort im Internet abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel. Für Fragen zum Mietspiegel steht außerdem wie gewohnt das Servicetelefon Miete unter der Telefonnummer 90139-4777 zur Verfügung. Der Mietspiegel einschließlich Straßenverzeichnis wird heute im Berliner Amtsblatt veröffentlicht. Zudem werden in den nächsten Tagen Broschüren mit dem Mietspiegel sowie der Betriebskostenübersicht u.a. an die Bezirke, die beteiligten Mieter- und Vermieterverbände kostenlos verteilt. Die Broschüre ist auch in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für alle Berlinerinnen und Berliner ebenfalls kostenfrei erhältlich (Standorte: Am Köllnischen Park 3 und Württembergische Str. 6). Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt finden Sie unter www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/de/downloads.shtml außerdem folgende Dateien zum Download. Die Webseite und damit auch der Mietspiegel 2013 sind für Smartphone angepasst; zusätzlich stehen Desktop-Icons für die Nutzer von iPhone und Android-Handys zur Verfügung. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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