Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesUmgang mit asbesthaltigen Bodenplatten in Berliner Wohnungen28.02.13, Pressemitteilung Gemeinsame Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) In einem Teil der Wohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sowie von privaten Vermietern und Genossenschaften aus den 50er bis 70er Jahren wurden asbesthaltige Bodenbeläge mit asbesthaltigem Kleber verbaut. Eine Gesundheitsgefahr geht von unbeschädigten asbesthaltigen Bodenplatten nicht aus. Sollten Mieterinnen und Mieter Sorge haben, dass asbesthaltige Bauteile in ihren Wohnungen verbaut sein könnten, sind sie gehalten, sich an ihre Vermieter bzw. an die bezirklichen Bauaufsichtsämter zu wenden. Werden Arbeiten an den Bodenplatten erforderlich, sind diese nach vorheriger Anzeige beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) als Ordnungsbehörde, durch fachkundige Unternehmen vorzunehmen. Grundlage hierfür ist die bundesgesetzlich geregelte Gefahrstoffverordnung. Seit 2012 haben sich hier noch einmal gravierende Veränderungen ergeben. Wurden bis zu diesem Zeitpunkt asbesthaltige Kleberreste versiegelt, ist nun bei einem Ausbau des Bodenbelages zugleich auch der asbesthaltige Kleber zu entfernen. Um praktische Erfahrungen beim Umgang mit Asbest auszutauschen sowie neue technische Verfahren und Entwicklungen zu diskutieren, wird im Juni 2013 zu diesem Thema gemeinsam mit Landesministerien und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Expertenveranstaltung organisiert. Ziel der Veranstaltung ist es, unter Einbindung von Experten, eine Fortschreibung der Rechtslage für den Umgang mit Asbest zu entwickeln und dabei auch technische Verfahren und Entwicklungen zu berücksichtigen. Im Vorfeld dazu wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die betroffenen Berliner Kreise zu einer Fachrunde einladen in der auch geprüft werden soll, wie sich die Kostensituation für einen kompletten Ausbau in Berlin darstellt. Vor diesem Hintergrund erwarten die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Umwelt sowie das LAGetSi von den Wohnungsbaugesellschaften, dass sie ein Kataster, in dem die asbesthaltigen Bodenbeläge aufgelistet sind, dort führen, wo Modernisierungsmaßnahmen geplant sind oder bereits erfolgen. Das stellt Transparenz her und dient dem Gesundheitsschutz der Mieterinnen und Mieter - ist aber notwendigerweise auch mit weiteren Kosten verbunden. Über den Sachverhalt bzgl. des Umgangs mit asbesthaltigen Bodenplatten hat das LAGetSi bereits in einem Schreiben im Juli 2012 informiert. Die Wohnungsbaugesellschaften werden die Mieter in allen betroffenen Wohnungen anschaulich und leichtverständlich informieren. PressearchivPressestelle
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