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Presse und AktuellesBERTHA kommt – Berlinweite Erteilung von Handwerkerparkausweisen24.07.12, Pressemitteilung Gemeinsame Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, der Handwerkskammer Berlin und der IHK Berlin Ab 1. November 2012 können Handwerker eine in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins geltende Ausnahmegenehmigung erhalten. Das bedeutet, dass sie ihr Fahrzeug im Rahmen einer Auftragstätigkeit in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins parken dürfen, ohne einen Parkschein auszulegen. Diese Ausnahmegenehmigung wird als Handwerkerparkausweis bezeichnet. Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler: "Mit der Einführung des Handwerkerparkausweises setzt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Ziel der Koalition um, einen nutzerfreundlichen Parkausweis für Handwerks- und Gewerbebetriebe bereitzustellen. Wir schaffen einen unbürokratischen Weg, dass viele Handwerker und Gewerbetreibende in ganz Berlin einfach und unkompliziert parken und damit ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können." Wirtschaftsstaatssekretär Nicolas Zimmer hebt hervor: "Mit dem Handwerkerparkausweis kommen wird den Bedürfnissen der lokalen Wirtschaft nach. Besserer Service der Verwaltungen bringt so mehr Service für Berlinerinnen und Berliner. Die Handwerker können Kunden schneller und effektiver bedienen, aber auch selbst die aktuell positive Auftragslage und Geschäftserwartung umsetzen, nachhaltiges Wachstum und sichere Arbeitsplätze schaffen. Auch Handwerkskammer und IHK begrüßen die Einführung des Parkausweises. Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin, Jürgen Wittke, sagte: "Wir freuen uns über den Erfolg. Die Handwerkskammer Berlin hat gemeinsam mit den Berliner Innungen lange für die Einführung des Handwerkerparkausweises gekämpft. Das vereinfachte Verfahren ist ein klares Signal für mehr Bürokratieabbau in den Verwaltungen. Heute ist ein guter Tag für die Handwerksbetriebe und für alle, die in unserer Stadt einen Handwerker beauftragen." Der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK, Christian Wiesenhütter, sagte zu dem neuen Instrument: "Es ist uns gelungen, auch stark betroffene IHK-Wirtschaftszweige vom neuen Parkausweis profitieren zu lassen. Zunächst wird mit der Vignette der Arbeitsalltag der Akustik- und Trockenbauer, Garten- und Landschaftsbauer, Hausmeister sowie der EDV-Dienstleister erheblich erleichtert." Voraussetzung zum Erhalt eines Handwerkerparkausweises ist nun nicht mehr der Nachweis von Einsatzorten in den Parkraumbewirtschaftungszonen. Ausreichend ist die Zugehörigkeit zu einzelnen in der Handwerksordnung aufgeführten Berufen der Handwerkskammer oder einzelnen Branchen der Industrie- und Handelskammer (IHK). Auch muss der Handwerker auf ein Fahrzeug zur Ausübung seines Berufes angewiesen sein und dies tatsächlich am Tätigkeitsort benötigen. Nachgewiesen wird dies durch die von der Handwerkskammer ausgestellte Handwerks- bzw. Gewerbekarte oder eine von der IHK ausgestellte Mitgliedsbescheinigung. Ebenfalls muss zur Antragstellung der Fahrzeugschein und ein Bild des Fahrzeuges vorgelegt werden. Der Handwerkerparkausweis kann in jeder Straßenverkehrsbehörde der Bezirke mit Parkraumbewirtschaftungszonen beantragt werden (Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg). Ab 1. Oktober wird ein entsprechendes Antragsformular zum Ausfüllen und Ausdrucken im Internet zur Verfügung stehen. Der Handwerkerparkausweis wird als fälschungssichere Vignette, ähnlich dem Bewohnerparkausweis, ausgegeben und ist nur in Verbindung mit einem im Fahrzeug auszulegenden Arbeitsstättennachweis gültig. Der Arbeitsstättennachweis ist notwendig, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes erkennen, dass der Handwerker in dieser Parkraumbewirtschaftungszone einen Auftrag ausführt und deshalb sein Fahrzeug ohne Parkschein parken darf. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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