Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesNeue Baugestaltungsverordnung für das Historische Zentrum11.09.09, Pressemitteilung Am 21. August 2009 unterzeichnete Senatorin Junge-Reyer eine neue Baugestaltungsverordnung für das Historische Zentrum. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 12. September 2009 wird die Verordnung rechtskräftig. Mit einer Gestaltungsverordnung werden besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen gestellt. Ziel ist, das Erscheinungsbild der historischen Mitte Berlins zu bewahren und gleichzeitig eine behutsame und nachhaltige bauliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Bauherren und Architekten sollen angeregt werden, zu einer dem Ort angemessenen Gestaltung und architektonischen Ausprägung beizutragen. Gegenstand der Verordnung sind bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden und Neubauten. Senatorin Ingeborg Junge-Reyer: "Gestaltungsverordnungen sind ein wirksames Instrument zur Sicherung von Baukultur. Sie sollen architektonische und städtebauliche Qualität durch einen frühzeitigen Dialog zwischen Bauherren, Architekten, Politik und Verwaltung sichern. Die neue Baugestaltungsverordnung wird dazu beitragen, dass bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen im historischen Teil des Berliner Zentrums deren äußere Gestaltung der Bedeutung und Qualität dieses Ortes gerecht wird." Mit dieser Verordnung soll Bauherren und Architekten im Geltungsbereich die besondere Gestaltungsintention der Stadt im historischen Zentrum Berlins transparent gemacht werden um sie bereits vor Beantragung einer Baugenehmigung für die besondere Situation am Standort zu sensibilisieren. Die Gestaltungsverordnung für das historische Zentrum Berlins soll der Orientierung im Vorfeld einer Planung dienen und diese nachhaltig erleichtern. Sie trägt schließlich zur Vermeidung unnötiger Ausgaben bei, die durch die Erarbeitung nicht genehmigungsfähiger Pläne entstehen könnten. Mit der Gestaltungsverordnung bekommt gleichermaßen auch die Genehmigungsbehörde eine Richtschnur zur qualitätvollen Bewertung eingereichter Pläne und zielorientierten Bearbeitung entsprechender Bauanträge. Eine Gestaltungsverordnung ist kein automatischer Garant für gute Architektur. Die hängt unverändert von der Qualifizierung und den kreativen Fähigkeiten der Architekten ab. Ziel einer Gestaltungsverordnung ist es vor allem, die öffentlich erlebbare Qualität der Gebäude zu sichern und diese langfristig vor gestalterischen Missgriffen und Verunstaltung zu bewahren. Die Verordnung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen an der Straße Unter den Linden, auf der Museumsinsel und um den Gendarmenmarkt (Baugestaltungsverordnung Historisches Zentrum) wurde mit dem Landesdenkmalamt und dem Bezirksamt Mitte von Berlin erarbeitet, mit den betroffenen Verbänden abgestimmt und in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und diskutiert. Die Gestaltungsverordnung "Unter den Linden, Museumsinsel, Gendarmenmarkt" tritt an die Stelle der 1997 erlassenen "Baugestaltungsverordnung für die Straße Unter den Linden". Vor dem Hintergrund, auch Neubauten in zeitgenössischer Architektur mehr Spielraum zu geben, wurde die Regelungsdichte der neuen Verordnung gelockert, ihr Geltungsbereich hingegen räumlich so ausgeweitet, dass er das historische Zentrum der Berliner Mitte umfasst. Die Regelungen zur Werbung in der "Baugestaltungsverordnung für die Straße Unter den Linden" gelten als "Werbegestaltungsverordnung Unter den Linden" weiter bis Inhalte und Geltungsbereich einer neuen Werbeverordnung festgelegt sind. Bereits bestehende Gebäude fallen nicht in den Regelungsbereich der neuen Verordnung. Sollten jedoch an solchen Gebäuden zukünftig bauliche Änderungen vorgenommen werden, dann sind die Vorgaben der Verordnung einzuhalten. Die Gestaltungsverordnung soll als wesentliches Ziel im weiteren Umfeld für das UNESCO Weltkulturerbe einen angemessenen städtebaulichen Rahmen sichern. Der räumliche Geltungsbereich der neuen Gestaltungsverordnung umfasst die gesamte Straße Unter den Linden ab Kreuzung Wilhelmstraße bis zu deren Einmündung in die Karl-Liebknecht Straße. Umfasst werden auch die Bereiche Gendarmenmarkt, Humboldtuniversität, Monbijou-Park und Museumsinsel. Der Bereich des zukünftigen Humboldtforums (Schlossplatz) liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung, da an dieser Stelle der zukünftige Bebauungsplan das Regelwerk bildet. Die Gestaltungsverordnung gilt für Umbauten, Ergänzungsbauten, Fassadenneugestaltungen und Neubauten. Sie bestimmt, was im Einzelfall zulässig ist, und was nicht. Geregelt werden Gebäudehöhen, allgemeine Gestaltungsprinzipien, Dächer und Dachaufbauten sowie die Gestaltung der Fenster und sonstige Öffnungen der Fassaden. Besondere Gestaltungsanforderungen gelten für die Welterbestätte Museumsinsel und deren Pufferzone sowie für die Straße Unter den Linden. Hier darf die Summe aller Flächen der Fensteröffnungen in den Obergeschossen einen Anteil von 50% der Gesamtfassade nicht überschreiten. Die Fassaden sind in eine Sockelzone, eine Dachgeschosszone und einen zwischen beiden Zonen liegenden Mittelteil zu gliedern. Im Bereich der Welterbestätte und ihrer Pufferzone wird zudem die Gestaltung der Dächer als Staffelgeschosse ausgeschlossen. Im Internet kann die Verordnung ab sofort aufgerufen werden unter: In gedruckter Form erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Baugestaltungsverordnung für das Historische Zentrum ab Oktober in der Broschürenstelle der Senatverwaltung für Stadtentwicklung, Am Köllnischen Park 3 in 10179 Berlin. Als Anlage finden Sie die im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichte Baugestaltungsverordnung. PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |