Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesVerkehrseinschränkende Maßnahmen über Freybrücke notwendig25.01.08, Pressemitteilung Zur Entlastung der Freybrücke, die im Zuge der Heerstraße über die Havel führt, wird eine Tempobegrenzung auf 30 km/h bei gleichzeitigem Überholverbot für Kfz über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit Wirkung ab dem 30.Januar 2008 dauerhaft angeordnet. Die jeweils rechte Fahrspur bleibt für die Fahrzeuge gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) uneingeschränkt nutzbar. Eine Tonnagebegrenzung ist hier nicht vorgesehen. Die Ergebnisse der routinemäßig durchgeführten Hauptprüfung aus dem Jahr 2007 belegen eine zunehmende Verschlechterung der tragenden Stahlkonstruktion des fast hundertjährigen Brückenbauwerks. An den Längs- und Querträgern wurden Korrosionsschäden festgestellt, die die Tragreserven negativ beeinflussen. Die Freybrücke über die Havel im Zuge der Heerstraße wurde im Jahr 1910 als genietete Fachwerkbogenkonstruktion mit abgehängter Fahrbahn errichtet. Die 5-feldrige ca. 164 m lange Brücke weist heute insgesamt 5 Fahrstreifen auf, von denen der mittlere in Abhängigkeit zu der Tageszeit jeweils einer Fahrtrichtung zugeordnet wird. Die Freybrücke wird im Zuge der Umsetzung des Verkehrsprojekt 17 der Deutschen Einheit durch einen Neubau ersetzt. Das Planfeststellungsverfahren wird von der Bundeswasserstraßenverwaltung vorbereitet. Mit der Umsetzung der Maßnahme soll 2010 begonnen werden. PressearchivPressestelle
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