Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesFlughafen Tegel obsiegt vor dem Oberverwaltungsgericht29.01.07, Pressemitteilung Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute den Antrag einer Anwohnerin des Flughafens Berlin-Tegel gegen die Errichtung des so genannten „Terminal-Ost“ an diesem Flughafen zurückgewiesen; der Beschluss ist rechtskräftig (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 10 S 1/07). Hintergrund des Verfahrens war ein Antrag der Berliner Flughafengesellschaft mbH auf Errichtung eines neuen „Terminal-Ost“ auf dem Flughafen Tegel bis zu dessen Schließung, die voraussichtlich im Jahre 2011 (bei Inbetriebnahme des Flughafens BBI) erfolgt. Der zusätzliche Terminal am Flughafen Tegel ist insbesondere deshalb erforderlich, weil durch die verschärften Sicherheitsvorkehrungen bei der Passagierabfertigung in dem bestehenden Hauptterminal Engpässe aufgetreten sind, die nunmehr beseitigt werden können. Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass durch Bau und Betrieb des „Terminal-Ost“ keine Veränderung der luftseitigen Anlage stattfindet; diese werde im Wesentlichen nur durch die Start- und Landebahnen definiert. Der „Terminal-Ost“ betrifft dagegen lediglich die landseitigen Abfertigungskapazitäten. Der Senat sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt und begrüßt diese Entscheidung, weil nunmehr sichergestellt ist, dass auf dem Flughafen auch bei steigender Passagierzahl und strengeren Sicherheitskontrollen eine zügige Passagierabfertigung gewährleistet ist - auch vor dem Hintergrund der Schließung des Flughafens Tempelhof. Der „Terminal-Ost“ befindet sich bereits im Bau und soll noch in diesem Frühjahr in Betrieb gehen. PressearchivPressestelle
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