Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesNeuer Bescheid für Tempelhof10.01.07, Pressemitteilung Die Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer bedauert die heutige Ablehnung des Vergleichsangebots des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg durch die prozessbeteiligten Luftfahrtunternehmen: "Wir hatten dem Gericht bereits am 27.12.2006 mitgeteilt, dass wir das Vergleichsangebot, Tempelhof erst zum 31.10.2008 zu schließen, annehmen. Auch die Berliner Flughafengesellschaft signalisierte schon vor Tagen, dass sie bereit sei, den Flughafen Tempelhof noch ein weiteres Jahr offen zu halten. Es ist außerordentlich bedauerlich, dass ein Teil der Kläger dieses sehr ausgewogene Vergleichsangebot des Gerichts ablehnt. Hier wurde eine Chance vertan." In enger Abstimmung mit der Flughafengesellschaft wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nach dieser Ablehnung des Vergleichs den Schließungsbescheid für den Flughafen Tempelhof ändern. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird die vom Gericht gesetzte Frist bis zum 12.01., 12.00 Uhr nutzen, um die Änderung des Widerrufsbescheids dem Gericht mitzuteilen. In dieser Veränderung des Widerrufsbescheids werden wesentliche Elemente des gerichtlichen Vergleichsangebotes aufgegriffen werden. So hat die zuständige Oberste Luftfahrtbehörde bereits entschieden, die Einstellung des Flugbetriebs in Tempelhof für den 31.10.2008 anzuordnen. PressearchivPressestelle
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