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Presse und AktuellesBerlin bei umweltverträglichen Produkten vorn08.11.05, Pressemitteilung Seit Oktober 2005 gelten in Berlin noch strengere ökologische Ausführungsvorschriften für Beschaffungen und Auftragsvergaben durch die öffentliche Hand. Die seit dem 1. Oktober 2005 geltenden überarbeiteten Ausführungsvorschriften für umweltfreundliche Beschaffungen und Auftragsvergaben nach der Verdingungsverordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (AVUm VOL) lösen die gleichnamigen Vorschriften aus dem Jahre 1995 ab. Die neue AVUm VOL ist Teil des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landes. Durch die bisherigen Ausführungsvorschriften wurden in den letzten Jahren nachhaltige Anreize zur umweltverträglichen Beschaffung von Produkten im Land Berlin geschaffen. So wird in nahezu allen öffentlichen Einrichtungen Recyclingpapier anstelle von Frischfaser-Büropapier benutzt. Auch umweltfreundliche Schreibgeräte, lösemittefreie Büroklebstoffe und Energiesparlampen gehören in vielen Amtsstuben, Kindergärten und Schulen zum Alltag. Untersuchungen zeigen, dass das vorbildhafte umweltverträgliche Sammelbestellverfahren des Landes Berlin neben den ökologischen Vorteilen auch zu großen Kosteneinsparungen von mehr als 20 Millionen Euro pro Jahr führt. Dennoch bestehen weitere relevante Optimierungspotentiale sowohl bei den Bezirksämtern als auch bei den Senatsverwaltungen. Entsprechend den abfallwirtschaftlichen Zielen des Landes Berlin und den ökologischen und ökonomischen Vorteilen wurden nunmehr die ehemaligen Verwaltungsvorschriften den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die überarbeiteten AVUm VOL richten sich an sämtlichen Behörden des Landes Berlin sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die in ihrem Zuständigkeitsbereich Beschaffungen tätigen. Die Vorschriften verpflichten die öffentlichen Beschaffungsstellen Berlins, umweltfreundliche Produkte und Verfahren beim Einkauf zu bevorzugen. Hierzu zählen Erzeugnisse, die langlebig, wartungsarm und reparaturfreundlich sowie wiederverwendbar oder verwertbar bzw. kostengünstig und umweltverträglich zu beseitigen sind. Die Vorschriften beschreiben, wie bei der Leistungsbeschreibung und Wertung der Angebote dieses Kriterium angemessen berücksichtigt werden kann. Durch die Vorschriften werden Mehrkosten bei der Anschaffung gedeckt, wenn diese durch niedrigere Betriebs- und Entsorgungskosten ausgeglichen werden können. Die Vorschriften verweisen auf anerkannte Zertifikate, wie den „Blauen Engel“, die als Orientierung für die Prüfung der Umweltfreundlichkeit dienen. Produkteigenschaften werden konkret festgelegt. So sollen beispielsweise ausschließlich PVC-freie und unverchromte Büromöbel zur Anwendung kommen, die aus umweltverträglichen Materialien bestehen und deren Reparaturfähigkeit durch die Garantie langfristiger Verfügbarkeit von Ersatzteilen sichergestellt ist. Auflagen bei Reinigungsverträgen sollen dazu führen, dass umweltverträgliche Reinigungsmittel bedarfgerecht dosiert und eingesetzt werden und die Erfassung von Wertstoffen optimiert wird. Die Abfallreduzierung steht im Fokus von Verträgen mit Kantinenpächtern, Essen- und Getränkelieferanten Dieses Ziel soll durch den Einsatz von Mehrweggeschirr und Mehrwegverpackungen sowie Wertstofferfassung erreicht werden. Relevante Internetadressen sollen den Beschaffungsstellen als Hilfestellung bei Ausschreibungen und Bewertungen von Angeboten dienen. Durch die überarbeitete Vorschrift sollen in den nächsten Jahren weitere Potentiale zur Vermeidung und zur Verwertung des anfallenden Abfallaufkommens erschlossen werden. In dem vom Senat im Januar 2005 beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin wurde die Novellierung der AVUm VOL als wichtiger Beitrag zur umweltfreundlichen Beschaffung und somit zur Erfüllung der Vorbildfunktion für das Land Berlin bewertet. PressearchivPressestelle
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