Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesVereinbarung zur Bereithaltung von Taxen am Flughafen Schönefeld unterzeichnet20.09.05, Pressemitteilung Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, und der Landkreis Dahme-Spreewald haben heute die Vereinbarung über die Taxenaufstellung am Flughafen Berlin-Schönefeld unterzeichnet. Maria Krautzberger, Staatssekretärin für Verkehr und Umwelt, betonte im Anschluss an die Unterzeichnung, dass es das gemeinsame Ziel aller Unterzeichnender ist, mit dieser Vereinbarung den Kunden am Flughafen Schönefeld genügend Taxen zur Verfügung zu stellen. „Kein Fluggast soll lange auf eine Taxi warten müssen, um nach Berlin oder Brandenburg zu kommen. Das gilt auch für kurze Strecken. Dass dabei sowohl für die Berliner Taxifahrer als auch für die Taxifahrer des Landkreises Dahme-Spreewald der Grundsatz der Gegenseitigkeit berücksichtigt werden muss, versteht sich von selbst.“ Die heute unterzeichnete Vereinbarungen wird von allen betroffenen Taxiverbänden mitgetragen. Der Flughafen bedient zu ca. 95% Fluggäste von und nach Berlin. Die Taxen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald wären allein nicht in der Lage, sämtliche Fluggäste zu befördern. Um die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Taxen am Flughafen Berlin-Schönefeld zu sichern, ist es Berliner Taxen gestattet, sich am Flughafen Berlin-Schönefeld bereitzuhalten. Als Gegenleistung ist es den Taxen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald gestattet, sich an den Flughäfen Berlin-Tempelhof und Berlin-Tegel bereitzuhalten. Weil die Taxen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald damit Fahrgäste innerhalb des Berliner Stadtgebietes befördern dürfen, müssen sie dann zum Berliner Taxitarif fahren und die Fahrer dieser Taxen müssen zusätzlich die Berliner Ortskundeprüfung abgelegt haben. Ein Laderecht außerhalb der Flugplätze ist den jeweils ortsfremden Taxen nicht gestattet. Die Vereinbarung soll auch verhindern, dass Taxen unlukrative kurze Beförderungsstrecken zu Lasten der Fahrgäste ablehnen. Deshalb wurde der Pflichtfahrbereich für alle Taxen, die sich am Flughafen Berlin-Schönefeld bereithalten, auf einen Halbkreis von ca. 30 km im Westen, Süden und Osten um den Flughafen Berlin-Schönefeld ausgedehnt. Hierzu bedarf es einer Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr. Ferner müssen die Berliner Taxen verpflichtet werden, für den erweiterten Pflichtfahrbereich geeignetes Kartenmaterial mit sich zu führen. Hierzu bedarf es einer Änderung der Berliner Taxenordnung. Die neue Regelung tritt am 1.Januar 2006 in Kraft. PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |