Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesVorübergehende Lastenbeschränkung der Rampenbrücke an der Spandauer Damm Brücke07.08.03, Pressemitteilung Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist es auf Grund von Schäden an der Bausubstanz im Bereich des Rampenbauwerks Zufahrtstraße von der Spandauer Damm Brücke zur BAB A 100 in nördlicher Fahrtrichtung erforderlich, den Lkw-Verkehr mit einen Gesamtgewicht von über 18 Tonnen zu beschränken. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist es auf Grund von Schäden an der Bausubstanz im Bereich des Rampenbauwerks - Zufahrtstraße von der Spandauer Damm Brücke zur BAB A 100 in nördlicher Fahrtrichtung - erforderlich, den Lkw-Verkehr mit einen Gesamtgewicht von über 18 Tonnen zu beschränken. Die Lastbeschränkung wird ab Freitag, den 08.08.03 durchgeführt. Alle entsprechenden Fahrzeuge werden bis zur Herstellung einer Hilfsunterstützung umgeleitet. Folgende Umleitungen werden empfohlen: a) Von westlicher Richtung (Bezirk Spandau) kommend wird der Lkw-Verkehr über die Spandauer Damm Brücke bis zum Luisenplatz über die Schloßbrücke und Tegeler Weg zum Jakob Kaiser Platz geführt. Von dort ist die Zufahrt zur BAB A 111 und BAB A100 möglich. b) Von östlicher Richtung (Otto-Suhr-Allee) kommend wird der Lkw-Verkehr über den Luisenplatz, Schloßbrücke, Tegeler Weg bis zum Jakob Kaiser Platz geleitet. PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |