Genossenschaftsförderung

Alte Jacobstraße, Leipziger Straße, Schrägluftbild

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Neubau und Bestandserwerb

Zur Stärkung des Genossenschaftswesens unterstützt das Land Berlin Vorhaben von Wohnungsbaugenossenschaften im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Dabei können sowohl der Neubau als auch der Bestandserwerb mit zinslosen Darlehen gefördert werden. Antragsberechtigt sind in einem Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaften (e.G.) oder Genossenschaften in Gründung (i.G.).

Mit dem Ankaufsprogramm konnten seit 2018 bereits 400 Wohneinheiten in 18 Bestandsobjekten in genossenschaftliches Eigentum überführt werden.

Erwerb von Geschäftsanteilen

Förderfähig sind auch der Erwerb von Geschäftsanteilen oder die Zahlung projektbezogener Beteiligungen, die Voraussetzung zum Bezug einer genossenschaftlichen Wohnung sind. Das Angebot richtet sich an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS) bzw. innerhalb der Einkommensgrenzen für einen WBS, die Wohnraum bei einer Genossenschaft in Berlin beziehen möchten.

Fördermittel

Für alle drei Förderbausteine stehen für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt 59,1 Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung.

Eckpunkte der Genossenschaftsförderung

  • Förderung des Neubaus:

    • Gewährung eines ergänzenden öffentlichen Darlehens (zinslos) i.H.v. 10 Prozent der Gesamtkosten (max. 30.000 EUR je im Objekt geschaffener WE), sofern nachgewiesen wird, dass das Vorhaben andernfalls wirtschaftlich nicht tragfähig wäre
    • Voraussetzungen:
      • Nachweis einer Verfügungsberechtigung (Eigentum oder Erbbaurecht) über ein zu bebauendes Grundstück in Berlin
      • Mindestanteil von 30 Prozent geförderten Wohnungen beim Bauvorhaben (Begründung von Nutzungsentgelt- und Belegungsbindungen gemäß Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB) 2023
      • Eigenkapitalanteil i.H.v. 10 Prozent der Gesamtkosten
    • Geförderte Wohnungen:
      • Es gelten die Regelungen der WFB 2023
      • Gilt, sofern nicht anderweitige Vereinbarungen (z.B. städtebauliche Verträge) entgegenstehen

    Förderung des Bestandserwerbs:

    • Gewährung eines Darlehens (zinslos) bis zu 3.500 EUR je im Objekt bestehendem Quadratmeter Wohnfläche
    • Gewährung eines bedarfsabhängigen Zuschusses i.H.v. 10 Prozent für Objekte in sozialen Erhaltungsgebieten
    • Voraussetzungen:
      • Einverständniserklärung des Eigentümers über die bestehende Verkaufsbereitschaft
      • Bestandsobjekte dienen mindestens zu drei Vierteln dem Wohnen (Nutzfläche)
      • Eigenkapitalanteil i.H.v. 10 Prozent der Kosten für den Wohnteil
    • Geförderte Wohnungen:
      • Begründung von Nutzungsentgelt- und Belegungsbindungen für mindestens ein Drittel der Wohnungen bei deren Freiwerden (nur Darlehen)
      • Begründung von Nutzungsentgelt- und Belegungsbindungen für mindestens die Hälfte der Wohnungen bei deren Freiwerden (Darlehen und Zuschuss)
      • Bindungszeitraum: 40 Jahre
      • Anfängliches Nutzungsentgelt: 7,00 EUR/m² Wohnfläche innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erwerb; für freiwillig belegungsgebundene Wohnungen maximal 9,00 EUR/m² Wohnfläche; Fortschreibung des anfänglichen Nutzungsentgelts ab dem sechsten Jahr nach Erwerb mit zwei Prozent p.a.

    Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen:

    • Gewährung eines Darlehens (zinslos) i.H.v. mindestens 2.000 EUR bis maximal. 50.000 EUR
    • Gewährung eines Tilgungsverzichts i.H.v. 15 Prozent des Darlehensbetrags zu Beginn der Darlehenslaufzeit
    • Gewährung eines weiteren Tilgungsverzichts i.H.v. 10 Prozent nach 90 Prozent der Darlehenslaufzeit bei fortdauerndem Vorliegen der Voraussetzungen zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins (WBS)
    • Darlehenslaufzeit: bis zu 30 Jahre
    • Tilgung: mindestens 2 Prozent, bis zu fünf Tilgungsfreijahre
    • Voraussetzungen:
      • Förderung für Haushalte innerhalb der Berliner Einkommensgrenzen für einen WBS (Nachweis: Einkommensbescheinigung oder WBS)
      • Nachweis über den beabsichtigten Bezug von Wohnraum bei einer Wohnungsbaugenossenschaft in Berlin
      • Nachweis über die Notwendigkeit des Erwerbs von Geschäftsanteilen bzw. der Zahlung eines Projektbeitrags für den Bezug der Wohnung
      • Positive Bonitätsprüfung durch die IBB

Verfahren

Anträge auf Förderung sind frühzeitig (beim Neubau vor Baubeginn und beim Bestandserwerb vor Abschluss des Kaufvertrags) bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zu stellen. Nach Aufnahme in das Förderprogramm erfolgt die weitere Bearbeitung der Anträge durch die Investitionsbank Berlin (IBB). Die IBB prüft das Vorhaben und legt es dem Bewilligungsausschuss zur Förderentscheidung vor. Im Falle einer Bewilligung schließt die IBB im Auftrag des Landes Berlin mit der Genossenschaft den Fördervertrag.

Zur Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen können interessierte Personen Anträge direkt bei der IBB stellen.

Weitere Informationen

  • Verwaltungsvorschriften für die Förderung des genossenschaftlichen Wohnens in Berlin 2023 (Genossenschaftsförderungsbestimmungen – GFB 2023) – Neubau und Bestandserwerb

    PDF-Dokument (300.7 kB)

  • Verwaltungsvorschriften für die Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin 2023

    PDF-Dokument (162.7 kB)