Berliner Mietspiegel 2011
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Alle zwei Jahre werden die am Ort üblichen Entgelte für vergleichbare Wohnungen neu ermittelt. Die Regelungen zu Miete und Mieterhöhungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten.
“Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde (...) für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder (...) geändert worden sind.” § 558 Abs. 2 BGB
Zu einem Stichtag finden die Mietspiegel-Erhebungen statt, dieses Mal war es der 1. September 2010. Ermittelt werden die Nettokaltmieten, die zu diesem Zeitpunkt gezahlt wurden. Rund 9.300 Daten von Mieter/innen und Vermieter/innen konnten ausgewertet werden.
Die im Gesetz genannten fünf Merkmale Art des Gebäudes/der Wohnung, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage stehen im Mittelpunkt. Wohnungen, die anhand dieser Kriterien vergleichbar sind, werden bestimmten Feldern der Mietspiegeltabelle zugeordnet. Im Mietspiegel 2011 gibt es 132 Felder.
Neben einem Mittelwert für eine durchschnittlich ausgestattete Wohnung bietet jedes Mietspiegelfeld einen “Von-bis-Bereich” für die Entgelte für den Fall, dass noch weitere Qualitätsmerkmale in die Bewertung einfließen. So ergibt sich für jeden Wohnungstyp die ortsübliche Vergleichsmiete.
Merkmal Lage Foto: GESOBAU AG
Merkmal Ausstattung Foto: Günter Menzl - Fotolia.com
Merkmal Größe Foto: Doc RaBe - Fotolia.com
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