Berliner Mietspiegel 2011
Die Mieterstadt
Berlin ist die Mieterstadt. Mehr als 85 Prozent der Bevölkerung leben in gemietetem Wohnraum. Dementsprechend hoch ist das Interesse an sämtlichen Meldungen zum Thema. Und natürlich an Klarheit: Wie entwickeln sich die Mietpreise wirklich? Was ist die gängige Miete in meinem Kiez? Was ist ortsüblich, was übertrieben?
Auf viele solcher Fragen gibt der Berliner Mietspiegel Antworten. Er macht die Mieterstadt Berlin transparent und auch verlässlich.
Für all jene Mieter, die schon eine Wohnung haben, bietet er Sicherheiten, falls es zu Mietänderungen kommt. Er ist ein rechtssicheres Instrument zum Schutz vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen.
Für Wohnungssuchende ist der Mietspiegel zumindest eine erste Orientierung. Doch hier regelt der Markt das Geschehen, das heißt, in begehrten Wohnlagen können Mieten bei Neuvermietungen auch über dem Niveau der sonst üblichen Wohnentgelte liegen.
Umso wichtiger sind die Schutzmechanismen für bestehende Mietverhältnisse. Eines der zuverlässigsten Mittel ist der Mietspiegel, der in Berlin in langer und guter Tradition steht. Genauso sehen es auch die Gerichte.
“Gemäß § 558 d Absatz 3 BGB wird beim qualifizierten Mietspiegel, der (...) alle zwei Jahre fortgeschrieben wird, vermutet, dass die dort bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.”
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 21.11.2007, Aktenzeichen 103 C 94/07
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